Aktuelle Kurzmeldungen 11-2024
am 21. Nov 2024
Erdgas: Minimale Erhöhung der Gasspeicherumlage
Die sogenannte Gasspeicherumlage (Umlage nach § 35e EnWG) für das erste Halbjahr 2025 wurde durch die marktgebietsverantwortliche THE veröffentlicht. Ab 1. Januar 2025 gilt ein Satz von 0,2990 ct/kWh. Damit steigt die Umlage minimal an und beträgt 0,049 ct/kWh mehr als im laufenden Halbjahr 2024.
Die Höhe der Gasspeicherumlage für das zweite Halbjahr 2025 wird im Mai 2025 bekannt gegeben. Diese gilt dann noch für das erste Quartal im neuen Gaswirtschaftsjahr 2025/2026.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2024 als PDF (Stand 20.11.2024)
PfA: Aktuelle Regelungen bleiben
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) bestätigt die Gültigkeit der aktuellen, im Merkblatt festgelegten Regelungen zur Plattform für Abwärme (PfA). Dies gelte unabhängig vom ursprünglich für Ende des Jahres geplanten Inkrafttreten der Novelle des EnEfG. Das geht aus einer Mitteilung der BfEE vom 19.11.2024 hervor.
Demnach bleibt der Schwellenwert des Gesamtendenergieverbrauchs, ab dem Unternehmen grundsätzlich meldepflichtig sind, unverändert bei 2,5 GWh p.a. im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre.
Zudem äußerte sich die BfEE zur Meldefrist: „Die erstmalige Meldefrist für die Plattform für Abwärme ist der 01.01.2025. Da die nächste Meldefrist bereits der 31.03.2025 wäre, geht die BfEE nach Rücksprache mit dem BMWK grundsätzlich davon aus, dass sich in dieser kurzen Zeit keine meldepflichtigen Änderungen bzgl. der Abwärme ergeben. Die nächste reguläre Meldung bzw. Aktualisierung ist damit zum 31.03.2026 fällig. Davon unbenommen sind Unternehmen nach § 17 Abs. 2 S.1 EnEfG verpflichtet, die übermittelten Informationen stets aktuell zu halten“.
Zudem kündigte die BfEE an, das Merkblatt in diesem Sinne zu aktualisieren. Es fänden keine inhaltlichen Änderungen statt, für die erste Meldung bliebe das Merkblatt für die Plattform für Abwärme inhaltlich identisch zur Version 1.3.
>> ISPEX: Energierecht: Baustellen zum Jahreswechsel
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Destatis: 2023 Energieverbrauch 7,8 % gesunken
Laut Mitteilung des Bundesamts für Statistik (Destatis) betrug 2023 der Energieverbrauch der Industrie in Deutschland 3.282 Petajoule.
Im Vergleich zu 2022 ergab sich so ein Rückgang um 7,8 %. Im Jahr 2021 war der Verbrauch bereits um 9,1 % gesunken. Destatis führt dies auf eine Abnahme der Industrieproduktion 2023 zurück, besonders mit einem Minus von 11,2 % in den energieintensiven Branchen.
Der größte Teil mit 91 % der genutzten Energieträger entfielen in der Industrie auf die energetische Verwendung. Der übrige Anteil wurde stofflich verwendet. Am häufigsten wurde Erdgas als Energieträger mit 28 % eingesetzt, gefolgt von Strom mit 21 %, Mineralölen und Mineralölprodukten mit 16 % sowie Kohle mit 15 %.
Unter den Industriezweigen stellte 2023 die chemische Industrie mit 26,5 % den größten Verbraucher. Die Metallerzeugung und -bearbeitung nimmt 23,9 % sowie die Kokerei und Mineralölverarbeitung 10,3 % Anteil am Gesamtenergieverbrauch ein. Zu berücksichtigen ist, dass nach Angabe von Destatis die chemische Industrie rund ein Drittel Energieträger stofflich einsetzt.
ISPEX Klimafrühstück: Schwerpunkt CSRD im zweiten Halbjahr
Das ISPEX Klimafrühstück begrüßt Sie ab September mit einem umfassenden Programm zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD. Neben Dr. Nathanael Harfst konnten wir Saskia Bachbauer als Wirtschaftsprüferin für die Veranstaltungsreihe gewinnen und diskutieren mit den Experten die Schritte zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.
Sie finden die Übersicht mit den Terminen hier.