Aktuelle Kurzmeldungen 11-2025

dena: Konzept für marktlichen Industriestrompreis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Agora Energiewende und EPICO KlimaInnovation haben ein gemeinsames Impulspapier vorgestellt, das Wege zu einem marktlichen und auf erneuerbaren Energien basierenden Industriestrompreis aufzeigt. Grundlage ist ein im Mai 2025 durchgeführter Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie und Energiewirtschaft.

Das Papier betont, dass eine nachhaltige Industriestrompreisstrategie nicht auf dauerhafte Subventionen, sondern auf marktbasierte Lösungen und Kosteneffizienz setzen sollte. Günstiger Strom für die Industrie könne langfristig nur durch den Ausbau erneuerbarer Energien, flexiblere Stromnutzung und stärkere Absicherung am Markt erreicht werden.

Zu den vorgeschlagenen Handlungsfeldern zählen der bessere Zugang zu langfristigen Stromlieferverträgen (PPAs), die Reduzierung von Netzentgelten und Veredlungskosten für Großabnehmer sowie Investitionsanreize für Flexibilitätslösungen wie Speicher oder Power-to-Heat-Anlagen. Zudem wird empfohlen, mittelständischen Unternehmen den Marktzugang über standardisierte Produkte und Pooling-Modelle zu erleichtern.

Kurzfristig sehen die Autoren Entlastungen im Rahmen des EU-Beihilferahmens CISAF als möglich an, jedoch nur in Kombination mit klaren ökologischen Gegenleistungen und einer stärkeren Kopplung an den Bezug von Ökostrom. Mittelfristig solle die Industrie über PPAs und marktliche Mechanismen eigenständig wettbewerbsfähige Preise sichern können.

Das Impulspapier ist Teil der laufenden Diskussion um den geplanten Industriestrompreis der Bundesregierung und versteht sich als Beitrag zu einer langfristig tragfähigen, markt- und klimapolitisch konsistenten Strategie.

>> Impulspapier: Wie schaffen wir einen marktlichen und auf erneuerbaren Energien basierenden Industriestrompreis? (05.11.2025)

 
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BAFA: Merkblatt Energieaudit aktualisiert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt für Energieaudits auf den Stand vom 01.10.2025 aktualisiert. Neben redaktionellen Anpassungen und geänderten Kapitelverweisen enthält die neue Fassung vor allem Klarstellungen zur Stichprobenkontrolle und zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen.

Neu aufgenommen wurden u.a. Informationen zum Verfahren der Stichprobenprüfung nach § 8c Abs. 2 EDL-G sowie § 10 EnEfG. Unternehmen, die vom BAFA im Rahmen einer Stichprobe ausgewählt werden, erhalten hierzu ein Schreiben und müssen über ein elektronisches Rückmeldeformular Nachweise einreichen. Der Zugang erfolgt passwortgeschützt über die im Anschreiben mitgeteilte Kennung.

Darüber hinaus wurden Verweise auf überholte Formulare entfernt, unter anderem die Bestätigung der Durchführung eines Energieaudits durch die Geschäftsführung.

>> Merkblatt Energieaudit, Stand 01.10.2025


BNetzA: NEST-Prozess vor Abschluss

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den NEST-Prozess zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung weitgehend abgeschlossen. Die finalen Entwürfe der Festlegungen zu RAMEN Strom, RAMEN Gas sowie StromNEF und GasNEF werden Mitte November dem Länderausschuss vorgelegt und sollen zum Jahresende 2025 in Kraft treten. Sie bilden die Grundlage für die Kostenprüfungen ab 2026 und die fünfte Regulierungsperiode ab 2028 bzw. 2029.

Der Regulierungsrahmen wird modernisiert und soll effizientere Verfahren, eine verkürzte Regulierungsperiode von künftig drei Jahren sowie eine höhere Eigenkapitalverzinsung ermöglichen. Gleichzeitig werden die Effizienzanforderungen angehoben, und ein neues Qualitätselement zur Energiewendekompetenz soll 2025 vorgestellt werden.

Gegenüber den Entwürfen vom Sommer 2025 wurden unter anderem die Mindesteffizienz auf 70 % erhöht, eine Anpassung der Fremdkapitalverzinsung bei hohen Investitionsjahren eingeführt und der Zugang zum vereinfachten Verfahren präzisiert. Zudem können künftig auch Stromverteilernetzbetreiber im vereinfachten Verfahren steigende Betriebskosten anpassen.

Insgesamt erwartet die BNetzA für Stromverteilernetzbetreiber in der kommenden Regulierungsperiode einen durchschnittlichen Erlöszuwachs von rund 1,4 %. Für Gasnetzbetreiber werden neue Regelungen zur Bildung von Rückstellungen bei Stilllegungen eingeführt, um wirtschaftliche Risiken abzufedern. Das NEST-Paket soll gemäß BNetzA ein ausgewogenes und investitionsfreundliches Umfeld schaffen und gleichzeitig die Kosten für Verbraucher auf das notwendige Maß begrenzen.

Die Festlegungen im NEST-Paket können sich auch auf die Netzentgelte auswirken. Durch die Anhebung der Eigen- und Fremdkapitalverzinsung sowie durch neue Möglichkeiten zur Anpassung der Betriebskosten ist mit einem moderaten Kostenanstieg zu rechnen. Nach Angaben der BNetzA dürfte der Erlöszuwachs für Stromverteilernetzbetreiber in der kommenden Regulierungsperiode bei rund 1,4 % liegen. Jede Erhöhung der Erlösobergrenze auf Netzbetreiberseite bedeutet dabei zugleich höhere Kosten für die Netznutzer.

>> Große Beschlusskammer Energie – Aktuelles

 
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BNetzA/BKartA: Untersuchung zu Strompreisspitzen während Dunkelflauten 2024

Fast ein Jahr, nachdem am Strom-Spotmarkt horrende Preise von bis zu 936 €/MWh je Stunde aufgetreten waren, erschien heute ein Bericht der Aufsichtsbehörden1 zur Frage, ob es im November und Dezember 2024 zu Fällen von Marktmissbrauch gekommen ist.

Derart extreme Preise waren in Deutschland bis dahin unbekannt, jedenfalls außerhalb von Versorgungskrisen und selbst bei Dunkelflauten2>, wenn kaum noch Strom aus Wind- und Sonnenenergie gewonnen werden kann. Auch war klar, dass sich solche Preise jenseits der Grenzkosten der regulären Kraftwerke am Markt bewegen. Und schließlich ließen die Daten zur Stromerzeugung den Verdacht aufkommen, dass alle Gas- und Kohlemeiler auf Hochtouren liefen. Hatten die marktbeherrschenden Konzerne etwa absichtlich Kapazitäten zurückgehalten, um die Preise in die Höhe zu treiben?

Die zuständigen Behörden sind jetzt zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Kartellrecht oder die REMIT-Verordnung gibt.

Das Bundeskartellamt stellt fest, dass in den kritischen Stunden fast alle verfügbaren Kapazitäten auch eingesetzt wurden. Bezüglich der Anlagen, die als nichtverfügbar gemeldet waren, betont die Behörde allerdings: „[…] nicht für jede einzelne gemeldete Nichtverfügbarkeit [kann] mit letzter Sicherheit geschlussfolgert werden, dass das entsprechende Kraftwerk zurecht als nicht einsatzbereit gemeldet wurde.“

Auch die Bundesnetzagentur bestätigt, dass sie bislang nicht nachweisen kann, dass Marktakteure gezielt Preise manipulierten. Allerdings sind die Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen.

Der Regulierer unterstreicht, dass hohe Preise oberhalb der Grenzkosten für sich genommen noch keinen Regelverstoß darstellen. Was freilich Sinn ergibt, wenn man sich vor Augen führt, dass ein Teil der Kraftwerke nur gelegentlich beansprucht wird, deren laufenden Kosten aber dennoch gedeckt sein müssen.

Doch wie erklärt sich dann die augenscheinliche Unterauslastung an jenen Tagen? Dazu verweist die Bundesnetzagentur u.a. auf einen Mangel bei der Datenqualität. Die öffentlich verfügbaren Transparenzdaten würden tendenziell die tatsächliche Netzeinspeisung unterschätzen. Zudem bleibe die Einspeisung in Netze außerhalb der allgemeinen Versorgung (z.B. Bahn, Industrie) unberücksichtigt.

Fazit: Auch Preise „jenseits von Gut und Böse“ können das Ergebnis eines freien Spiels der Marktkräfte sein und Dunkelflauten werden auch in Zukunft wieder auftreten. Letztlich liegt es am Gesetzgeber für mehr Wettbewerb zu sorgen. Dazu fordert die Bundesnetzagentur: Mehr steuerbare Kapazitäten (z.B. Gaskraftwerke) und Flexibilitätspotenzial nicht nur auf Nachfrage- sondern auch auf Produzentenseite zu heben (insbesondere Biomasse).

>> Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts


1Bundesnetzagentur (BNetzA), Bundeskartellamt (BKartA)

2Definition ‚Dunkelflaute‘ Bundesnetzagentur: Erzeugungsleistung der Wind- und PV-Anlagen über einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden durchgehend weniger als 15% ihrer installierten Leistung.

 
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AGEB: Energieverbrauch steigt 2025 leicht

Der Energieverbrauch in Deutschland ist in den ersten drei Quartalen 2025 leicht gestiegen. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) erhöhte sich der Primärenergieverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,1 Prozent auf 7.721 Petajoule (PJ) beziehungsweise 263,5 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (SKE). Für das Gesamtjahr erwartet die AGEB einen Anstieg um rund 1 Prozent sowie eine leichte Zunahme der energiebedingten CO₂-Emissionen um 0,3 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Bericht „Energieverbrauch in Deutschland Daten für das 1. bis 3. Quartal 2025“ der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) hervor.

Hauptursache des Mehrverbrauchs war die deutlich kühlere Witterung in den ersten Monaten des Jahres. Besonders im Februar und März lagen die Temperaturen spürbar unter den Vorjahreswerten, was zu einer erhöhten Nachfrage nach Heizenergie führte. Ohne diesen Temperatureffekt wäre der Energieverbrauch laut AGEB um rund 0,3 Prozent gesunken.

Demgegenüber bremste die anhaltend schwache konjunkturelle Entwicklung den Energiebedarf. In den energieintensiven Industriezweigen wie Chemie, Metallerzeugung und Glasverarbeitung ging die Produktion im dritten Quartal weiter zurück. So verzeichnete die Herstellung chemischer Grundstoffe ein Minus von rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bei den Energieträgern stieg der Verbrauch von Erdgas um 3,7 Prozent auf 1.933 PJ und der von Mineralöl um 1,5 Prozent auf 2.939 PJ. Der Einsatz von Steinkohle sank dagegen um 2,6 Prozent, während der Verbrauch von Braunkohle um 3,8 Prozent zurückging. Die Stromimporte nahmen um 3,9 Prozent ab, die Ausfuhren stiegen um 6 Prozent – der Importüberschuss verringerte sich damit deutlich.

Die erneuerbaren Energien verzeichneten insgesamt ein leichtes Plus von 2 Prozent. Während die Stromerzeugung aus Windenergie infolge ungünstiger Wetterbedingungen um 11 Prozent sank, legte die Solarstromproduktion um 19 Prozent zu. Der Beitrag der Biomasse blieb nahezu konstant. Im Wärmebereich sorgte die kältere Witterung für einen höheren Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere bei Holz und Biogas.

Die AG Energiebilanzen betont, dass der leichte Anstieg des Energieverbrauchs vor allem witterungsbedingt ist und keine Trendwende signalisiert. Ohne den Temperatureinfluss und trotz niedriger Energiepreise wäre der Verbrauch insgesamt leicht rückläufig gewesen.

>> Energieverbrauch in Deutschland – Daten für das 1. — 3. Quartal 2025

 
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