Aktuelle Kurzmeldungen 12-2018

Zweite gemeinsame Ausschreibung Wind und PV

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Photovoltaik-Anlagen bekannt gegeben.

Demnach wurden 36 Zuschläge mit einem Umfang von 201 MW erteilt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert erreichte 5,27 ct/kWh. Es wurden ausschließlich Solaranlagen bezuschlagt. Allein zehn Zuschläge im Umfang von 65 MW wurden nach Brandenburg erteilt.

Die Ausschreibung war 1,5-fach überzeichnet. Die angewandte Malusregelung für Verteilernetzausbaugebiete erbrachte keine Veränderung bei den Zuschlägen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

116 Milliarden kWh aus KWK

Wie der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) mitteilt, wurden 2017 fast 19 Prozent der deutschen Bruttostromerzeugung, d.h. 116 Milliarden kWh, aus KWK-Anlagen erbracht. Die Nutzung der KWK-Technik spart 58 Millionen Tonnen CO2 ein.

>> Presseinformation des BDEW

Stand Erzeugungsanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Liste der Erzeugungsanlagen in Deutschland aktualisiert. Demnach beträgt die gesamte Netto-Nennleistung 215,6 GW. Auf dem Strommarkt sind 204,1 GW verfügbar, wobei 112,5 GW auf Erneuerbare Energieträger. Für 107,8 GW besteht ein Zahlungsanspruch nach EEG.

Im Bereich der erwarteten Stilllegungen bis 2021 rechnet die BNetzA mit Kapazitäten von 11 MW bei Erdgas, 760 MW bei Steinkohle und 14 MW bei Braunkohle. Auf Sonstige entfallen 67 MW.

>> Kraftwerksliste – Übersichtsseite der BNetzA

1,4 GW vom Netz

Laut BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) gehen mit der Außerbetriebnahme von sieben Steinkohle-Blöcken im Jahr 2018 1,4 GW Kapazität vom Netz.

>> Presseinformation des BDEW

Neues Förderpaket 2019

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bündelt 2019 diverse Förderprogramm und legt das „Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE)“ auf. Laut BMWi sei das Programm bewusst technologieoffenen und branchenübergreifend ausgelegt. Die Förderung erfolge wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss, womit die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen Berücksichtigung fänden.

Es sollen drei verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung stehen. Zu einen besteht die Projektförderung als Zuschuss mit einer vorgegebenen Förderquote von bis 40%. Zum anderen ist die Finanzierung über einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40% vorgesehen. Die dritte Variante stellt die wettbewerbliche Förderung von Effizienzmaßnahmen mit einer flexiblen Förderquote von bis zu 80% dar. Dieser „Wettbewerb Energieeffizienz“ kennt keine festgelegte Förderquote. Die Festlegung erfolgt durch den Antragsteller. Die Quote der förderfähigen Kosten wird anhand der CO2-Einsparung ermittelt. Diese kann bis zu 80% betragen und ist durch das Verhältnis aus der beantragten Förderung und der CO2-Einsparung begrenzt, welches einen Wert von 500 €/t CO2 nicht überschreiten darf. Den Zuschlag erhalten Projekte mit der besten Fördereffizienz.

Im IEPPE gehen das Abwärmeprogramm, das Förderprogramm hocheffiziente Querschnittstechnologien, Teile des Markt-Anreiz-Programms (MAP), Energiemanagementsysteme (EnMS), das Programm Klimaschonende Produktionsprozesse und STEP up! auf.

>> Deutschland macht´s effizient

Monitoringbericht 2018

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben den gemeinsamen Monitoringbericht 2018 veröffentlicht. Darin wird die Entwicklung der Strom- und Gasmärkte untersucht. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf das Jahr 2017.

Die Nettostromerzeugung blieb demnach im Vergleich zu 2016 in etwas gleich, der Anteil der Erneuerbaren Energien nahm deutlich zu. Der Marktanteil der großen Stromerzeuger war 2017 leicht rückläufig. Die fünf größten Anbieter vereinen 75,5% auf sich.

Die installierten Erzeugungskapazität stieg um 5,8 GW aus 217,6 GW an, wobei 105,1 GW konventioneller Erzeugung zu zurechnen sind. Aus den 112,5 GW regenerativer Erzeugungskapazität wurden 204,8 TWh eingespeist.

Innerhalb der Erneuerbare Energien wurde der größte Zuwachs beim Ausbau der Windenergieanlagen an Land erreicht. Hier stieg die installierte Leistung gegenüber dem Vorjahr um 5,0 GW. Der Anteil am Stromverbrauch (brutto) betrug 2017 mit rund 580 TWh ca. 36%.

Die Versorgungsunterbrechung bei Strom lag 2017 für Letztverbraucher mit 15,14 Minuten unter dem Mittelwert der letzten Jahre.

Bei Redispatch und Einspeisemanagement war eine Steigerung zu verzeichnen. Der gesamte Redispatch betrug 10.200 GWh. Bei Einspeiseerhöhungen von Markt- und Netzreservekraftwerken belief sich auf 10.239 GWh.

>> Monitoringbericht 2018 (PDF)

EnSaG mit leichten Anpassungen

Das Energiesammelgesetz nahm in den letzten Wochen zwei wichtige Hürden. Der Bundesrat befasste sich mit dem EnSaG. Der Entwurf passierte den Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Die Regierungskoalition nahm infolge dessen kleinere Korrekturen am Gesetzesvorhaben vor.

 

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat u.a. die Umsetzung der Einigung mit der Europäischen Kommission zur Förderung von KWK-Anlagen. Er bemängelt jedoch, dass zum wiederholten Male wichtige gesetzliche Neuregelungen unter hohem Zeitdruck umgesetzt werden. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die erneuerbaren Energien in den urbanen Zentren zeitnah und umfangreich zu erschließen. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Fördersätze für Dachflächensolaranlagen im Segment ab 40 kWp bis 750 kWp von bisher 11,09 Cent auf 8,33 Cent pro kWh wird dabei das Gegenteil bewirken und den Zubau der Erneuerbaren Energien in den Städten zusätzlich dämpfen. … Gleichwohl lehnt … [der Bundesrat] die drastischen Kürzungen der EEG-Vergütung für Dachflächen-Solaranlagen ab 40 kW ab. Eine Gleichstellung mit der Vergütung für Freiflächensolaranlagen ist aufgrund der höheren Gestehungskosten nicht gerechtfertigt. Damit werden keine Anreize gesetzt, bislang nicht genutzte Dachflächenpotenziale zu heben. Der allgemeine Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes gebietet zudem die Gewährung einer ausreichenden Übergangszeit bis wenigstens Mitte 2019“.

 

Am 28.11.2018 sprach sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie für Änderungen aus. Als relevante Änderung für Unternehmen sticht die künftige Förderhöhe für Solaranlagen hervor. „Der anzulegende Wert für diese Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt werde auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Um eine angemessene Übergangszeit einzuräumen, erfolge die Absenkung in drei gleichmäßigen Schritten je zum 1. Februar 2019, 1. März 2019 und 1. April 2019. Ab dem 1. Mai 2019 setzt dann die übliche Degression nach dem atmenden Deckel ausgehend von 8,9 Cent pro Kilowattstunde ein.“ Daneben soll die Förderung nach KWKG u.a. für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen soll bis 31.12.2025 ausgedehnt werden. Die förderrechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission für die Verlängerung müsste erneut eingeholt werden.

Der Bundestag soll voraussichtlich am 30.12.2018 über die Gesetzesvorlage abstimmen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur>> Bundesrat 563/18(B) Beschlussdrucksache (PDF)

Bundestag beschließt EnSaG

Der Bundestag hat am 30.11.2018 das Energiesammelgesetz (EnSaG) beschlossen. Die Regierungsmehrheit verabschiedete das Gesetz in geänderter Fassung gegenüber dem ursprünglich eingebrachten Entwurf. Die herausragendsten Änderungen bestehen in der schrittweisen Anpassung der PV-Vergütung und der Verlängerung der KWK-Förderung.

Der Bundestag folgt damit der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses.

>> Bundestagsdrucksache 19/6155

Höchstwert Ausschreibungen Wind onshore

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windkraft an Land für 2019 festgelegt. Er wird 6,20 ct/kWh betragen und weicht damit von dem gutachterlichen Wert von 6,15 ct/kWh ab. Damit sollen laut BNetzA auch weniger ertragreiche Standorte zum Zuge kommen. Die Festlegung des Wertes ersetzt das Verfahren, aus den letzten drei Ausschreibungen mit einem Aufschlag von jeweils acht Prozent den Höchstwert zu ermitteln. Dieses könnte gemäß BNetzA zu einem unangemessenen Anstieg der Höchstwerte führen.

>> Pressemitteilung der BNetzA

Umweltbonus November

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Zwischenbilanz zur Förderung von Elektrofahrzeugen (Umweltbonus) bis November 2018 gezogen. Im Förderprogramm wurden bisher 87.884 Anträge gestellt. Davon entfielen auf den November über 3.900.

Nach Bundesländern liegt NRW mit 23.291 Gesamtanträgen auf dem Spitzenplatz, gefolgt von Bayern mit 16.703 und Baden-Württemberg mit 14.924. Schlusslicht unter den Antragstellern ist Bremen mit 408.

Der überwiegende Teil wurde mit 48.588 Anträgen von Unternehmen eingereicht. Dem folgen Privatpersonen mit 37.709 Einreichungen. Körperschaften, Kommunale Betriebe und Kommunale Zweckverbände kommen zusammen gerade auf 1176 Gesamtanträge.

Unter den Herstellern machen wie im Vormonat BMW mit 15.077 und Volkswagen mit 12.848 Gesamtanträgen die beiden Spitzenplätze unter sich aus.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 30. November 2018 (PDF)

EnSaG im Bundesrat

Der Bundesrat wird sich am 14.12.2018 abschließend mit dem Energiesammelgesetz (EnSaG) befassen. Bei dem EnSaG handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, d.h. der Bundesrat könnte noch sein Veto einlegen. Nach allgemeinem Dafürhalten ist dies unwahrscheinlich. Der Bundestag ist der Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2018 weitgehend entgegengekommen.

>> Bundesrat Tagesordnung zur Sitzung am 14.12.2018 TOP 21

>> Gesetzesbeschluss des Bundestages Drs-Nr. 614/18

Wirkung BesAR / Eigenverbrauch

In einer kleinen Anfrage hat die Bundestagsfraktion Bündnis90/ Die Grünen die Effekte der Besonderen Ausgleichsregelung und des Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage angefragt. Unter anderem erkundigte sich die Opposition nach dem Gesamtaufkommen und begünstigten Strommengen.

Für das letzte aufgeführte Jahr 2017 gibt die Bundesregierung 24,593 Milliarden Euro als Gesamtaufkommen an. 2013 betrug die Summe 19,763 Milliarden Euro.

Die begünstigte Strommenge umfasste 2013 insgesamt 93.598 GWh, bis zum Jahr 2017 stieg die Summe auf 113.258 GWh an. Am Gesamtaufkommen der EEG-Umlage trugen die begünstigten Unternehmen 1,3% im Jahr 2013 bei, vier Jahre später steuerten Sie 2,4% bei. In diesem Zeitraum war die Zahl der Nicht-Privilegierten Letztverbraucher rückläufig. Sie sank von 78,8% auf 76%. Entsprechend neigte sich der Anteil am Gesamtaufkommen der EEG-Umlage der Nicht-Privilegierten von 98,7% auf 97,2%.

>> BT-Drs. 19/5749

>> BT-Drs. 19/6099

ÜNB: EEG-Konto im Plus

Das EEG-Umlage-Konto weist zum Ende November einen Überschuss von rund 3,9 Milliarden Euro auf. Das geht aus der Aufstellung der Übertragungsnetzbetreiber von Anfang Dezember hervor. Seit Oktober sinkenden durch die geringeren Solarstromvergütungen Belastungen auf dem Umlagekonto. So weist der Oktober einen Positivsaldo von rund 37 Millionen Euro, der November schon rund 231 Millionen Euro aus. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass das Umlagekonto für 2018 positiv abschließt.

>> Aktuelle Daten zu den Einnahmen- und Ausgabenpositionen nach AusglMechV für 2018

Ergebnisse KWK-Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme mit Gebotstermin 3. Dezember 2018 bekannt gegeben. Es handelt sich nicht um eine gemeinsame Ausschreibung, lediglich der Gebotstermin fiel zusammen.

Für die KWK-Anlagen wurde ein durchschnittlicher Zuschlagswert von 4,74 ct/kWh erreicht. Die bezuschlagte Menge betrug 78 Megawatt mit 11 Geboten. Eingereicht wurden insgesamt 17 Gebote über 104 Megawatt.

Die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme erbrachte ein bezuschlagtes Volumen von 13 Megawatt, das sich auf 3 Gebote verteilen. Damit wurde das ausgeschriebene Volumen von 29 Megawatt bei Weitem nicht ausgeschöpft. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert erreichte mit 11,31 ct/kWh annähernd den festgelegten Höchstwert von 12 ct/kWh.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Entwurf NABEG-Novelle beschlossen

Wie das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gab, stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) zu. Ziel des Gesetzes ist es, die Genehmigungsverfahren für den Stromleitungsausbau zu beschleunigen. Zu diesem Zweck sollen verschiedenen Planungsstufen besser miteinander verzahnt werden, Ertüchtigung bestehender Leitungen ohne Bundesfachplanung auskommen und die Länder auf das Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Umweltschutzstandards sollen darunter nicht leiden. Netzbetreibern soll es erlaubt werden, Leerrohre mit zu verlegen, um Leitungen zukünftig nachrüsten zu können. Zusätzlich sind Verbesserungen bei den Entschädigungen für Land- und Forstwirte vorgesehen.

>> Pressmitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Referentenentwurf NABEG vom 25.10.2018