Aktuelle Kurzmeldungen 12-2020

Verlängerung Innovationsprämie E-Autos

Im Rahmen des 4. Spitzengesprächs der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November 2020 wurde beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. Derzeit gelten befristet bis Ende 2021 erhöhte Fördersätze bei Elektrofahrzeugen (Umweltbonus).

Im Fokus solle die Förderung von rein elektrischen Fahrzeugen stehen. Bei PlugIn-Hybride sollen demnach stufenweise Beschränkungen eingeführt werden. So soll z.B. ab 2022 nur noch Förderung gewährt werden, wenn das Fahrzeug über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer verfügt.

>> Pressemitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft

KfW-Förderung private Ladestationen

Das KfW-Förderprogramm für Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden ist gestartet. Über das Programm kann ein Zuschuss von maximal 900 Euro pro Ladepunkt in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass in der Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien z.B. aus einer eigenen Solaranlage oder Ökostrom über einen Energieversorger eingesetzt wird.

Gefördert werden Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäude an privaten Stellplätzen und in Garagen. Öffentlich zugängliche Ladestationen sind ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften), private Eigentümer, Wohnungseigentümergesellschaften sowie Mieter.

Zu den förderfähigen Kosten zählen u.a. der Erwerb der neuen Ladestation (max. 11 kW Ladeleistung), Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten. Die Gesamtkosten müssen mindesten 900 Euro betragen, sonst wird kein Zuschuss gewährt.

>> KfW Produkt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

Ergebnisse Ausschreibungen 11/ 2020

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungen mit Gebotstermin 1.11.2020 bekannt geben. Es handelt sich um eine gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windkraftanlagen an Land sowie eine Ausschreibung für Biomasseanlagen.

Die Ausschreibung für Solar- und Windkraftanlagen umfasste ein Volumen von 200.000 kW. Hierauf gingen 91 Gebote im Umfang von 518.094 kW ein. Diese bezogen sich ausschließlich auf Solaranlagen. Die bezuschlagten 43 Gebote über 201.911 kW erreichten einen durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert von 5,33 ct/kWh. Der räumliche Schwerpunkt lag mit 20 Bezuschlagungen in Bayern.

Bei Biomasseanlagen standen 167.770 kW Leistung zur Ausschreibung. Mit nur 21 Geboten über 50.407 kW war die Ausschreibungsrunde deutlich unterzeichnet. Zum Zuge kamen 19 Gebote mit einem Umfang von 28.307 kW. Hierbei ergab sich ein durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert von 14,85 ct/kWh.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

EU-Kommission genehmigt Steinkohle-Ausstieg

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für weite Teile des Kohleausstiegsgesetzes, insbesondere die Entschädigungsregelungen für Steinkohlekraftwerke erteilt. Die Stilllegung bei der Steinkohle erfolgt im wettbewerblichen Ausschreibungssystem und ist demnach vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt.

Die erste Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur aus dem August kann somit abgeschlossen werden. Die nächste Ausschreibungsrunde steht für Dezember 2020 an. Die geplante letzte Ausschreibungsrunde im Jahr 2027 soll im Sinne eines hohen Wettbewerbsniveaus entfallen.

Laut Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Europäische Kommission aller Voraussicht nach ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren bei Braukohle eröffnen. Dies dient der Rechtssicherheit, da in der Vergangenheit die Europäische Gerichtsbarkeit wichtige beihilferechtliche Genehmigungen der EU-Kommission wegen eines Verzichts auf ein förmliches Prüfverfahren aufgehoben hat.

Beim Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ist aufgrund der geringen Anzahl von Marktteilnehmern keine wettbewerbliche Ermittlung der Entschädigungen über eine Ausschreibung möglich. Daher hat man eine Verhandlungslösung mit Entschädigungszahlungen und der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den betroffenen Unternehmen vorgesehen. Ein Prüfverfahren würde dieses Vorgehen nicht in Frage stellen.

>> Pressemitteilung des BMWi

Ausschreibung Kohleverstromung

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibung im Rahmen der Beendigung der Verstromung von Steinkohle nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG).

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 4 GW wurden 11 Gebote über 4.788 MW abgegeben. Die Spanne der Einreichungen umfasste Leistungen von 875 MW und bis 3,6 MW. Es ergab sich ein durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert von 66.259 Euro pro MW. Die Erteilung hängt nicht allein vom Gebotswert ab, sondern vom Verhältnis der verlangten Zahlung zu der voraussichtlich bewirkten CO2-Reduzierung.

Bezuschlagte Anlagen dürfen ab dem 1. Januar 2021 ihre Leistung nicht mehr am Strommarkt vermarkten. Die Systemrelevanz der bezuschlagten Anlagen wird durch die Übertragungsnetzbetreiber geprüft. Auf Antrag dieser hin kann die BNetzA die Anlage als systemrelevant einstufen. Sollte der Antrag genehmigt werden, stehen die Kapazitäten ausschließlich der Netzreserve zur Verfügung.

>> Pressemitteilung der BNetzA

Neue Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft

Ab 1. Dezember 2020 tritt die angepasste Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft. Die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wurde erweitert und vereinfacht.

Nun können Anlagen im kleineren Leistungsbereich unterstützt werden. Bei größeren Anlagen wurde die Fördergrenze der (Kälte-) Leistung angehoben.

Bei Kompressionskälteanlagen hängt die Förderung nur noch von der Art des Kälteerzeugers (direkte oder indirekte Verdampfung) sowie dessen Kälteleistung ab. Für Kälteanlagen mit Kühlmöbeln wurde die technologieoffene und einheitlich förderfähige Kategorie „LEH-Kälteanlagen mit Kühlmöbeln“ geschaffen. Nun sind erstmalig auch steckerfertige Kühlmöbel bis zu 10 lfm pro Standort förderfähig.

Förderfähige Kälteerzeuger im Sinne der Richtlinie sind nun adiabate Rückkühler sowie Wärmepumpen zur Abwärmenutzung.

Weitere Effizienzkomponenten z.B. für den Wärmepumpenbetrieb (Außenverdampfer) oder zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) werden neben der freien Kühlung durch prozentuale Aufschläge auf die Förderung des jeweiligen Kälteerzeugers gefördert.

Fahrzeugklimaanlagen können nun abseits des Kältemittels CO2 auch mit anderen halogenfreien Kältemitteln förderfähig betrieben werden.

>> Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums

Spitzenausgleich auch 2021

Die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes erhalten auch 2021 den Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe. Das Bundeskabinett hat am 2.12.2020 den dazu notwendigen Beschluss gefasst. Dieser erfolgte auf Grundlage des Monitoringberichts des RWI – Leibniz – Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Darin kommt das Forschungsinstitut zu dem Ergebnis, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht haben.

>> Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums

>> Ökosteuer-Spitzenausgleich

Umweltbonus 11/2020

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Zwischenstand zur Antragstellung für die Förderung der Elektromobilität für November veröffentlicht. Durch die erhöhten Fördersätze stieg die Antragszahl stark an. Insgesamt wurden seit Start des Programms 361.622 Anträge gestellt. Bei Abschluss des Vormonats betrug die Gesamtzahl noch 318.694.

Die Steigerungen machten im Vergleich von November zu Oktober bei reinen Batterieelektrofahrzeugen 217.901 zu 194.896 und Plug-In Hybriden 143.543 zu 123.625 Anträgen aus. Plug-In Hybride verzeichneten also mit rund 16 % einen stärkeren Zuwachs als Batterieelektrofahrzeuge mit rund 11 %.

Noch immer wird die Förderung großteils von Unternehmen beantragt. Hier ergeben sich 197.198 Gesamtanträge durch Unternehmen zu 152.337 Anträgen durch Privatpersonen. Die Erhöhung der Antragszahlen von Oktober zu November betrug bei Unternehmen 12 %, bei Privatpersonen 14 %.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 30. November 2020 (PDF)

EEG-Umlagekonto Minus verlangsamt

Die Übertragungsnetzbetreiber haben den Monatsabschluss des EEG-Umlagekontos für November 2020 veröffentlicht. Demzufolge beträgt der Kontostand rund -4,4 Mrd. Euro. Das Absinken des Kontostandes hat sich weiter verlangsamt. Gegenüber Oktober umfasst das Defizit rund 122 Mio. Euro. Der Oktober verzeichnete noch einen Rückgang gegenüber September von rund 227 Mio. Euro.

Im November standen Gesamteinnahmen von rund 2,03 Mrd. Euro Ausgaben von rund 2,15 Mrd. Euro gegenüber. Der Vormonatsvergleich zeigt eine leichte Erhöhung bei den Einnahmen und einen leichten Rückgang bei den Ausgaben.

Das EEG-Umlagekonto verfügte Ende 2019 über einen Kontostand von rund 2 Mrd. Euro. Seit März 2020 ergab kein Monat einen positiven Einnahmen-Ausgaben-Saldo. Insgesamt flossen so von Januar bis November rund 6,4 Mrd. Euro ab.

>> Monatsabrechnung November der ÜNB

Umstellung L-Gas H-Gas

Die Bundesnetzagentur hat eine Jahresbilanz zur Umstellung von L-Gas auf H-Gas gezogen. Demnach konnten 2020 von rund 400.000 nach den Planungen umzustellenden Geräten 99 Prozent erfolgreich umgestellt werden.

Im Laufe des Jahres ergaben sich laut BNetzA zeitweilige Verzögerungen bei der Umstellung durch einen erhöhten Kommunikations- und Abstimmungsaufwand zwischen Netzbetreibern und betroffenen Verbrauchern. Eine zunehmende Anzahl von Monteuren hatte keinen Zugang mehr zu den anzupassenden Gasgeräten. Die anfänglichen Verzögerungen konnten im Laufe des Jahres auch wegen einer besseren Erreichbarkeit der Verbraucher wieder aufgeholt werden.

Für das kommende Jahr ist die Umstellung von rund 600.000 Geräten geplant.

Bis zum Jahr 2029 müssen die Betreiber von Erdgasnetzen in einigen Regionen Deutschlands auf eine neue Erdgasbeschaffenheit umstellen, da die Produktion von L-Gas im Nordwesten Deutschlands sowie in den Niederlanden in den kommenden Jahren zurückgeht.

Die Umstellungskosten der Haushalts- und Gewerbekunden werden über eine deutschlandweite Umlage in den Netzkosten berücksichtigt.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Grenzpreis Konzessionsabgabenberechnung 2021

Das Bundesamt für Statistik (destatis) hat den Grenzpreis zur Berechnung der Konzessionsabgabe bekannt gegeben. Demnach beträgt dieser im Bereich Strom +4,3 % und bei Gas -0,1 % gegenüber dem Vorjahr.

Laut Mitteilung von destatis nahm im Jahr 2019 der Durchschnittserlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive Industriebetriebe) um 4,3 % auf 14,52 Cent je Kilowattstunde zu. Dieser Wert stellt den sogenannten Grenzpreis dar, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe im Bereich Strom ist.

Der durchschnittserlös der Energieversorger bei der Abgabe von Gas an die Industrie sank im Jahr 2019 um 8,3 % gegenüber 2018 auf 2,41 Cent je Kilowattstunde.

Gemäß Konzessionsabgabenverordnung ist der Grenzpreis als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen aus Stromlieferungen an alle Sondervertragskunden im vorletzten Kalenderjahr definiert.

>> Pressemitteilung destatis

>> Steuern, gesetzliche Abgaben und Umlagen

Stromerzeugung Q3/ 2020

Laut Mitteilung des Bundesamtes für Statistik (destatis) überwog nach vorläufiger Berechnung im dritten Quartal 2020 die konventionelle Stromerzeugung bei der Einspeisung. Gleichzeitig sank die Gesamterzeugung um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

Die gesamte ins Netz eingespeiste Strommenge des dritten Quartals betrug in Deutschland 116,7 Milliarden Kilowattstunden. Im Gegensatz zum ersten Halbjahr 2020 überwog die Einspeisung aus konventionellen Kraftwerken mit 56 Prozent. Im Quartal I und II erreichte sie noch jeweils 51,2 bzw. 52,5 Prozent aus Erneuerbaren Energien.

Der Vergleich zum dritten Quartal 2019 zeigt einen Rückgang der konventionellen Erzeugung um 5,8 Prozent bei einer Steigerung der Regenerativen Erzeugung um 1,1 Prozent. Im Energiemix ist hierbei eine Verminderung bei Kohlekraftwerken um 9,9 Prozent zu verzeichnen. Strom aus Photovoltaik nahm um 8,9 Prozent und Strom aus Erdgas um 6,6 Prozent zu.

Die Stromimporte waren durch einen deutlichen Rückgang gekennzeichnet. Der Vergleich zwischen dem 3. Quartal 2019 und 2020 fördert einen Importrückgang um 10,3 % auf 12,5 Milliarden Kilowattstunden zu Tage. Hierbei stechen besonders die rückläufigen Importe aus Frankreich mit -65,7 % heraus. Die Stromexporte gingen um 5,2 Prozent auf 13,5 Milliarden Kilowattstunden zurück. In toto überwogen die Stromexporte.

>> Pressemitteilung destatis

Förderprogramme BEG / EBN

Ab 2021 werden drei Programme zur Förderung des klimaneutralen Gebäudebestandes in dem neuen Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. In dem neuen Zuschnitt gehen die bisherigen Förderprogramme Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, inklusive CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt auf.

Das gebündelte Programm umfasst selbst drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG),
Nichtwohngebäude (BEG NWG), Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hierbei werden jeweils die Variante Zuschuss oder Kredit angeboten.

Unter anderem gewährt das BAFA im Rahmen der Zuschussförderung bei BEG WG und BEG NWG anteilige Mittel, um Gebäude systemisch auf Effizienzhausstandard zu heben. Förderfähig sind zum Beispiel Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (Lüftung), EE-Heizungen. Zusätzlich förderfähig sind Fachplanung und Baubegleitung sowie Umfeldmaßnahmen, d.h. z.B. Altanlagenentsorgung.

Die maximale Förderhöhe variiert nach Teilprogramm. Beispielsweise umfasst diese bei der BEG EM für Wohngebäude maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Für Nichtwohngebäude im Programm BEG WG beträgt diese bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, aber maximal 15 Millionen Euro.

Bestimmte Maßnahmen bedürfen bei der Beantragung der Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Dies ist der Fall bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder Anlagentechnik (Außer Heizung) sowie bei Anträgen, in denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden.

Zudem tritt die neue Förderrichtlinie zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) ab 2021 in Kraft. Neben der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ermöglicht die EBN einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent bei der Beratung hinsichtlich der Maßnahmen. Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand (EBM)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)“.

>> Gemeinsame Pressemitteilung BAFA, BMWi, KFW