Aktuelle Kurzmeldungen 12-2021

BNetzA: Monitoringbericht 2021

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben den gemeinsamen Monitoringbericht 2021 vorgelegt. Darin wird für den Erhebungszeitraum 2020 die Entwicklung auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt dargestellt. Neuere Trends finden zusätzlich vereinzelt Eingang in die Betrachtung. Eine abschließende Bewertung des Jahres 2021 wird im Folgejahr vorliegen.

Unter anderem kommt der Bericht zum Ergebnis, dass im Bereich konventioneller Stromerzeugung 2020 der Anteil der fünf größten Anbieter mit 56,7 % (2019: 57,5 %) leicht gesunken ist. Aufgrund des bevorstehenden Kohleausstiegs und der Abschaltung der Atomkraftwerke wird es zu einer Verknappung der inländischen Erzeugungskapazitäten kommen. Diese wird die wettbewerbliche Bedeutung der verbleibenden großen Kraftwerksbetreiber für die inländische Bedarfsdeckung stärken.

Die deutschlandweite Nettostromerzeugung reduzierte sich im Zuge der Corona-Pandemie um 5,5 % auf 530,7 TWh. Dabei sank die konventionelle Erzeugung, hierbei insbesondere die Kohlekraft, stark. Die anwachsenden Erneuerbaren deckten 45 % des Bruttostromverbrauchs.

Die gesamte installierte Erzeugungskapazität summierte sich dem Bericht zufolge Ende 2020 auf rund 233,8 GW (2019: 226,4 GW). Hierbei entfielen auf konventionelle Erzeugung 103,3 GW und 130,6 GW auf Erneuerbare. Der Zuwachs an EE-Kapazitäten geht auf den stärkeren Zubau von Solaranlagen zurück (+4,6 GW). Der Nettozubau von Windenergieanlagen an Land betrug wie vorjährig 1,2 GW.

Bei den Netzentgelten für Strom im Jahr 2021 haben sich bei Gewerbe- und Industriekunden im Vorjahresvergleich unterschiedliche Entwicklungen ergeben. So mussten Gewerbekunden mit 6,64 ct/kWh rund drei Prozent mehr durchschnittlich bezahlen. Industriekunden kamen mit einer Senkung von rund einem Prozent auf einen Durchschnitt von 2,67 ct/kWh.

Im Bereich Gas verzeichnet der Monitoringbericht für das Jahr 2020 einen deutlichen Rückgang der importierten Gasmenge auf 1.446 TWh. Im Jahr 2019 lag diese noch 1.703 TWh. Nach wie vor sind Russland und Norwegen die Hauptbezugsländer.

Bei den Gasnetzentgelten 2021 blieben die Kosten im Durchschnitt gegenüber 2020 für Gewerbekunden mit 1,28 ct/kWh annähernd gleich. Industriekunden zahlten mit durchschnittlich 0,32 ct/kWh rund 13,5 Prozent weniger.

>> Monitoringbericht 2021 (PDF)

Energieverbrauch Industrie 2020

Das Bundesamt für Statistik (DESTATIS) hat den Energieverbrauch der deutschen Industrie für 2020 ermittelt. Demnach wurden im letzten Jahr 3.747 Petajoule Energie eingesetzt, ein Rückgang um 1,9 % gegenüber 2019. Unter den Gesamtenergieverbrauch fällt auch die stoffliche Verwendung von Energieträgern wie z.B. Erdöl zur Herstellung von Kunststoffen. Dieser Anteil betrug 12 %.

Der wichtigste Energieträger in der Industrie 2020 war weiterhin Erdgas mit 31 % Anteil, gefolgt von Strom mit 21 % sowie Mineralöle und Mineralölprodukte mit 16 %. Kohle machte 16 % unter den Energieträgern aus.

Die chemische Industrie verfügte über den größten Energieverbrauch mit 29 % am industriellen Gesamtverbrauch. Die stoffliche Verwendung fällt hierbei mit rund einem Drittel besonders in Gewicht. An zweiter Stelle unter den Energieverbrauchern kommt die Metallerzeugung und -bearbeitung mit 22 % Verbrauchsanteil. Bezogen auf den rein energetischen Einsatz von Energie(trägern) hatte diese Brache mit 24 % den höchsten Energiebedarf.

>> Pressemitteilung DESTATIS

 
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Prognosemeldung: Umlagepflichtige Strommengen angeben

Bis zum 20. Januar 2022 steht für Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung, Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher die Prognosemeldung umlagepflichtiger Strommengen an den Übertragungsnetzbetreiber an.

Hierbei ist die Prognosemeldung für den laufenden Monat abzugeben. Eine Jahresmeldung ist vorab möglich. Korrekturen sind jeweils bis zum 20. des Folgemonats einzupflegen.

Messkonzept: Umsetzungsfrist läuft ab

Für die Umsetzung des Konzepts zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen läuft die verlängerte Frist ab. Unternehmen mit Umlageprivilegierungen müssen im Rahmen der EEG-Abrechnung darlegen können, wie ab dem 1. Januar 2022 sichergestellt ist, dass die Grundsätze nach § 62b EEG „Messung und Schätzung“ eingehalten werden. Die Prüfung der abzugebenden Erklärung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer kann verlangt werden.