Aktuelle Kurzmeldungen 12-2025
am 10. Dez 2025
Gasspeicherumlage: Abschaffung nimmt letzte Hürde
Die Gasspeicherumlage wird ab 2026 nicht mehr erhoben. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.11.2025 keinen Einspruch erhoben, sodass das entsprechende Gesetz zur Änderung* dem Bundespräsidenten ohne weitere Verzögerung zur Unterschrift vorgelegt werden kann.
Der Beschluss des Bundestages erfolgte bereits am 06.11.2025. ISPEX berichtete hierzu. Die marktgebietsverantwortliche THE reagierte noch vor dem Bundesratsbeschluss auf die sich abzeichnende Gesetzesänderung. In einer Erklärung kündigte sie an, die Schlussrechnung für das Umlagekonto vorzubereiten und nach einer Prüfung durch die BNetzA die Differenz mit dem BMWE bis Mai 2026 abzurechnen.
*Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (BR-Drs.634/25)
>> TOP 10 der 1059. Sitzung des Bundesrates
Stromsteuer: Entlastung für UdPG verstetigt
Die Stromsteuerentlastung nach 9b StromStG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) wird entfristet. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte am 13. November den Bundestag. Beschlossen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866, 21/2469) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2753).
Die Entlastung beträgt abseits des Selbstbehalts für UdPG unbefristet auf Antrag 20 €/MWh, wodurch eine Stromsteuerbelastung von 0,05 ct/kWh resultiert.
Das Gesetzesvorhaben ist nicht zustimmungspflichtig und wird wahrscheinlich ohne Einspruch die anstehende Verabschiedung durch den Bundesrat durchlaufen.
Netzentgelte: Weg für Verringerung 2026 frei
Der Bundesrat hat am 21.11.2025 keinen Einspruch gegen das Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 erhoben. Damit ist der Weg für niedrigere Netzentgelte 2026 geebnet. Der Bundestag hatte am 13.11.2025 dem „Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (BT-Drs. 21/2754) angenommen.
Der Gesetzesbeschluss wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt.
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten bereits am 1.10.2025 die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte unter Einberechnung des Bundeszuschusses veröffentlicht. Durch die 6,5 Milliarden Euro wird das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene im kommenden Jahr um 57 Prozent sinken, von aktuell 6,65 ct/kWh auf 2,86 ct/kWh. Laut gemeinsamer Pressemitteilung der Übertragungsnetzbetreiber muss bis zum 5.12.2025 Rechtssicherheit bestehen, um die Senkung durchzuführen.
>> TOP 81 der 1059. Sitzung des Bundesrates
>> ÜNB: Vorläufige Übertragungsnetzentgelte 2026
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Gasspeicher: INES bilanziert niedrigen Füllstand
INES hat sein November-Update zu den Gas-Szenarien veröffentlicht und weist auf einen ungewöhnlich niedrigen Start in die Heizperiode hin. Zum 1. November waren die deutschen Gasspeicher nur zu 75 % gefüllt – deutlich weniger als in den Vorjahren und unterhalb dessen, was technisch möglich gewesen wäre. Ursache seien u. a. ein höherer Gasverbrauch in den vergangenen Monaten sowie eine schwächere Speicherbefüllung im europäischen Binnenmarkt.
Für den Winter 2025/26 modelliert INES drei Szenarien auf Basis der Temperaturjahre 2020 (warm), 2016 (normal) und 2010 (kalt). Während die gesetzlichen Füllstandsvorgaben im Falle warmer oder mittlerer Temperaturen eingehalten werden können, zeigen die Berechnungen für ein extrem kaltes Szenario ein deutlich verschärftes Risikobild: Die Speicher wären bereits Mitte Januar vollständig entleert, Unterdeckungen damit unausweichlich.
INES kritisiert, dass die Bundesregierung vorhandene Optionen aus dem Gasspeichergesetz nicht genutzt habe, um höhere Füllstände sicherzustellen. Für die kommenden Jahre fordert der Verband die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Instrumente zur sicheren und kostengünstigen Speicherbefüllung. Das nächste Szenarien-Update soll am 20. Januar 2026 erscheinen.
AGEB: Energieeffizienz verbessert sich unterschiedlich
Die Energieeffizienz in Deutschland entwickelt sich weiterhin positiv – allerdings mit deutlichen Unterschieden zwischen den Sektoren. Das geht aus den aktuellen Effizienzindikatoren der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) hervor.
Für die Herstellung von Waren und Dienstleistungen im Wert von 1.000 Euro wurden 2024 durchschnittlich 2,9 Gigajoule Energie benötigt – rund 81 Liter Heizöl oder 805 Kilowattstunden Strom. Damit hat sich die gesamtwirtschaftliche Energieeffizienz seit 1991 um über 50 Prozent verbessert.
Am stärksten reduzierte sich die Energieintensität im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) mit einer Verbesserung um rund 59 Prozent. In der Industrie beträgt die Effizienzsteigerung seit 1991 etwa 33 Prozent. Hier verschlechterte sich die Energieintensität zuletzt jedoch leicht, da viele Anlagen aufgrund der schwachen Konjunktur nicht mehr voll ausgelastet sind.
Im Haushaltsbereich sank der Energieaufwand für die Wohnraumbeheizung seit 1991 um etwa 28 Prozent auf derzeit 552 Megajoule pro Quadratmeter. Der Verkehrssektor bleibt dagegen mit einer Effizienzverbesserung von nur 19 Prozent seit 1990 das Schlusslicht.
Zudem zeigt die AG Energiebilanzen, dass sich auch im Umwandlungsbereich deutliche Fortschritte ergeben: Der Wirkungsgrad der Stromerzeugung liegt inzwischen bei 61,7 Prozent – gegenüber 36,6 Prozent im Jahr 1990.
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