Anhebung CO2-Bepreisung 2023 verschiebt sich

Die gesetzlich vorgesehene turnusmäßige Anhebung der CO2-Bepreisung im Zuge des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) verschiebt sich um ein Jahr. Für die Brennstoffe Gas, Benzin und Diesel / Heizöl bleiben 2023 die Aufschläge des Jahres 2022 unverändert. Die ursprüngliche Bepreisung für 2023 greift erst ein Jahr später, für 2024 und 2025 gilt dies analog. Ab 2026 löst die Versteigerung der Emissionszertifikate das System über feste Ausgabepreise ab. Der Preiskorridor soll ab dann 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 betragen.

Die Verschiebung geht auf das „Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ der Bundesregierung zurück. Dieses wurde in einer geänderten Fassung vom Bundestag am 20.10.2022 beschlossen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz wird am 28.10.2022 vom Bundesrat behandelt und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Bundesrat zustimmt. Mit dem Gesetz kommt u.a. auch die Ausweitung des nEHS auf Abfallverbrennung ab 2024.

Für Letztverbraucher ergeben sich aufgrund der Gesetzesänderung Kosten durch die CO2-Bepreisung bei:

Erdgas

  • 2022: rd. 0,55 ct/kWh
  • 2023: rd. 0,55 ct/kWh
  • 2024: rd. 0,64 ct/kWh
  • 2025: rd. 0,82 ct/kWh

Diesel / Heizöl

  • 2022: rd. 8,00 ct/Liter
  • 2023: rd. 8,00 ct/Liter
  • 2024: rd. 9,00 ct/Liter
  • 2025: rd. 12,00 ct/Liter

Benzin

  • 2022: rd. 7,00 ct/Liter
  • 2023: rd. 7,00 ct/Liter
  • 2024: rd. 8,00 ct/Liter
  • 2025: rd. 11,00 ct/Liter

>> BR-Drs. 527/22

 
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