Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Dieses Programm besteht als Ergänzung der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP). Mit APEE wird der Heizungsaustausch mit gleichzeitiger Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt, d.h. der Austausch von ineffizienter Altanlagen durch moderne Heizungen in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems.

Es stehen zwei Förderverfahren zur Verfügung. Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium zinsverbilligte Kredite.

Durch das BAFA werden Solarkollektoranlagen, kleine Biomasse-Anlagen, effiziente Wärmepumpen sowie die Optimierung der gesamten Heizungsanlage bezuschusst. Die KfW gewährt bei großen Solarkollektoranlagen, große Biomasseanlagen, Nahwärmenetze sowie großen effizienten Wärmepumpen zusätzliche Tilgungszuschüsse.

Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn des EU-Beihilferechts sind nicht förderberechtigt.

Voraussetzungen für die Förderung sind u.a., dass die Anlage seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurde und eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm gewährt wurde. Der Heizungsaustausch muss mit einer Optimierung der gesamten Heizungsanlage einhergehen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses

Zusätzliche Investitionszuschüsse des BAFA: Für den Ersatz bzw. die solarthermische Modernisierung werden 20% des im Rahmen der Marktanreizprogramms bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus) sowie ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 EUR für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem gewährt.

Zusatzbonus zu Tilgungszuschüsses im KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium: Für die Errichtung eines neuen Wärmeerzeugers oder den Einbau einer Hausübergabestation 20% der im Rahmen des Marktanreizprogramms gewährten Förderung.

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