Aufsichtsverfahren gegen BKV

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche (BKV) eröffnet. Dies steht im Zusammenhang mit den im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichten im Stromnetz.

Mit der Einleitung der Aufsichtsverfahren geht die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur nun dem Anfangsverdacht nach, dass einzelne Bilanzkreisverantwortliche durch pflichtwidriges Verhalten Systemungleichgewichte mitverursacht haben.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

>> Maßnahmen zur Bilanzkreistreue