Ausschreibungshöchstwert Wind onshore

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat für 2018 den Höchstwert für Ausschreibungen mit 6,30 ct/kWh festgelegt. Der Wert basiert nicht auf den Ergebnissen der letzten Ausschreibungen, sondern wurde durch die BNetzA festgesetzt. Der Wert wäre sonst mit 5,00 ct/kWh unter den Gestehungskosten von 5,6 ct/kWh gelegen. Dadurch wäre zu befürchten gewesen, dass das Ausschreibungsvolumen bei den zukünftigen Ausschreibungen nicht ausgeschöpft worden wäre.

Der BDEW begrüßte diese Entscheidung. Der zu niedrige Wert sei auf das Bürgerenergieprivileg zurückzuführen. Zudem sei zu den Gebotspreisen der Bürgerenergiegesellschaften die Realisierung der Projekte fraglich. Der Verband forderte eine Änderung des EEG, die den Bürgerwindparks die gleichen Realisierungsfristen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben auferlegt wie den anderen Marktteilnehmern.

>> Pressemitteilung der BNetzA

>> Pressemitteilung des BDEW