BAFA belohnt frühe Antragstellung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eröffnet für Unternehmen die Möglichkeit, bei der Besonderen Ausgleichsregelung durch eine frühzeitige Antragstellung zu profitieren. Werde laut BAFA der Antrag bis zum 15. Mai eingereicht, erhielten die Unternehmen eine Bestätigung, dass der Antrag formal vollständig eingegangen und ein wichtiges Kriterium, die Ausschlussfrist, eingehalten sei. Unternehmen, die bis 31. Mai ihren Antrag vollständig einreichten, würden nach beanstandungsfreier Prüfung möglichst frühzeitig vor der Erteilung des Bescheids darüber informiert, dass die Prüfung des Antrags erfolgreich durchgeführt worden sei. Der rechtlich bindende Bescheidversand erfolge jedoch grundsätzlich zum Jahresende.

>> Pressemitteilung der BAFA