BAFA: Ab sofort Antragstellung Besondere Ausgleichsregelung

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat mitgeteilt, dass ab sofort die Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung möglich ist. Ab dem 20. April können stromkostenintensive Unternehmen das elektronische Antragsportal hierfür nutzen. Bei Antragseingang bis zum 15. Mai erfolgt eine unverzügliche Vollständigkeitsprüfung und ggf. eine Bestätigung. Bei vollständiger Antragstellung bis 31. Mai kann eine positive Vorabinformation zur Erteilung des Begrenzungsbescheides erteilt werden. Die materielle Ausschlussfrist bleibt in jedem Falle der 30. Juni.

>> Pressemitteilung des BAFA