BAFA Hinweisblatt Strommengenabgrenzung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Rahmen des Antragsverfahrens zur Besonderen Ausgleichsregelung das Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2019 veröffentlicht. Darin werden unter anderem die einschlägigen Regelungen aus dem § 62a EEG (Bagatellregelung) und dem § 62 b EEG (Messen und Schätzen) behandelt. Ebenso wird die Handhabung zur Messung nicht beantragter Abnahmestellen erläutert. Für diese gilt auch die grundsätzliche Pflicht zur rechtskonformen Messung aller dem BAFA anzugebenden Strommengen.

Zusätzlich wurde das Merkblatt „Hinweise zum Antragsverfahren der Besonderen Ausgleichsregelung und der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage“ online gestellt. Hierin wird unter anderem die Angabe von KWKG Prognosemengen im Antragsverfahren vertieft.

>> Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2019 (PDF)

>> Merkblatt KWKG Umlage Offshore Netzumlage (PDF)

>> Energiesammelgesetz – Geringfügige Stromverbräuche Dritter nach § 62a EEG

>> BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG