BAFA: Merkblatt EnEfG aktualisiert
Von ISPEX am 6. Okt 2025
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) auf Stand 01.10.2025 aktualisiert. Die Änderungen betreffen vor allem die Stichprobenprüfung und die Veröffentlichungspflichten von Umsetzungsplänen.
Neu ist unter anderem, dass das BAFA verstärkt elektronische Stichprobenkontrollen durchführt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Nachweise wie Zertifikate, Prüfberichte oder Energieaudits digital vorliegen und fristgerecht eingereicht werden können. Eine rein passive Bereitstellung auf Anfrage reicht nicht mehr aus.
Verstöße gegen die Pflichten aus den §§ 8–10 EnEfG können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für Mängel bei der Erstellung oder Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach § 9 EnEfG drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
>> Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), Stand 01.10.2025
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