BAFA: Merkblatt Energieaudit aktualisiert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt für Energieaudits auf den Stand vom 01.10.2025 aktualisiert. Neben redaktionellen Anpassungen und geänderten Kapitelverweisen enthält die neue Fassung vor allem Klarstellungen zur Stichprobenkontrolle und zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen.

Neu aufgenommen wurden u.a. Informationen zum Verfahren der Stichprobenprüfung nach § 8c Abs. 2 EDL-G sowie § 10 EnEfG. Unternehmen, die vom BAFA im Rahmen einer Stichprobe ausgewählt werden, erhalten hierzu ein Schreiben und müssen über ein elektronisches Rückmeldeformular Nachweise einreichen. Der Zugang erfolgt passwortgeschützt über die im Anschreiben mitgeteilte Kennung.

Darüber hinaus wurden Verweise auf überholte Formulare entfernt, unter anderem die Bestätigung der Durchführung eines Energieaudits durch die Geschäftsführung.

>> Merkblatt Energieaudit, Stand 01.10.2025

 
Veranstaltungsempfehlung
 
ISPEX Energiekalender 2026

Entlastungen für Unternehmen: Fristen für Anträge, Anzeigen, Meldungen und Nachweise.
Termine, Formate und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: Energiekalender 2026.