Bald Pflicht – Smart Meter stellen neue Anforderung an Unternehmen

Das Messstellenbetriebsgesetz ist in Kraft. Auf die deutschen Unternehmen kommen ab 2017 technische Umstellungen zu. Unternehmen müssen ihre Energiemessung modernisieren und sollten die Digitalisierung ihrer Messgeräte einplanen.

Einbauverpflichtung

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) trat Ende August 2016 in Kraft. Es schreibt unter anderem vor, die Messstellen für Strom nach und nach digital aufzurüsten. Herkömmliche Stromzähler an Messstellen mit mehr als 6.000 kWh Verbrauch pro Jahr werden durch die neuen digitalen „Smart Meter“ ersetzt. Der Gesetzgeber spricht von intelligenten Messsystemen (iMSys): moderne Messeinrichtungen, d.h. digitale Erfassungsgeräte, gelten in Verbindung mit einem Smart Meter Gateway als solche. Das Smart Meter Gateway stellt die digitale Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems dar. Es erfasst, sammelt und versendet die Daten der Messgeräte einer Messeinrichtung.

Austausch

In den nächsten acht Jahren werden schätzungsweise bundesweit mehr als 800.000 alte Zähler ausgetauscht. Die Netzbetreiber fungieren, soweit nichts anderes festgelegt ist, als grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Sie werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Umrüstung durchführen. Die Anschlussnutzer können den Messstellenbetreiber (MSB) frei wählen und innerhalb von drei Monaten nachdem der Einbau angekündigt wurde, einen alternativen MSB beauftragen.

Vor dem Einbau

Die Informationspflichten im Vorfeld der Umstellung sind weitreichend. Sechs Monate vor dem Rollout muss der gMSB den Umfang der betroffenen Zählpunkte, den Leistungsumfang des Messstellenbetriebs und die Kosten für die nächsten drei Jahre desselben veröffentlichen. Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber und ggf. Messstellenbetreiber müssen drei Monate vor der Umrüstung an der einzelnen Messstelle informiert werden. Darunter fällt auch, explizit auf die Möglichkeit des Wechsels zu einem alternativen Messstellenbetreiber hinzuweisen.

Planung

Für Unternehmen mit dem entsprechenden Jahresverbrauch ist die Umstellung auf intelligente Messsysteme in den nächsten Jahren unumgänglich. Eine herkömmliche, bereits in Betrieb befindliche Anlage kann prinzipiell weiter verwendet werden, bis die Eichfrist abläuft. Jedoch kann beispielsweise der gMSB eine Modernisierung planen, auf die das Unternehmen reagieren muss. Bei einer tiefgreifenden Sanierung des Gebäudes muss die Messung ebenfalls umgerüstet werden.

In vielen Fällen ist eine eingehende Beratung notwendig, um den technischen Bestand mit den gesetzlichen Bestimmungen abzugleichen. Sind zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen in Betrieb, hat das ebenso einen Einfluss wie bei der Inanspruchnahme der Regelung zu abschaltbaren Lasten.

Eine weitere Aufgabe im Zuge der Modernisierung stellt die technische Umrüstung dar. Nicht nur die Zähler müssen ausgetauscht werden, sondern auch die Datenübermittlung, Aufbereitung und Einbindung in bestehende Systeme muss bewerkstelligt werden. Hier empfiehlt es sich, den Leistungsumfang externer Dienstleister auf die eigenen Erfordernisse hin zu prüfen. Es lohnt auch, die Unterschiede im Leistungsangebot zwischen grundzuständigem Messstellenbetreiber und alternativem Messstellenbetreiber zu prüfen. Preis-Leistungs-Verhältnis und Komfort können unter Umständen günstiger sein. Zu beachten ist allerdings, dass alternative MSB nicht an den gesetzlichen Preisrahmen gebunden sind.

Nutzen der neuen Technik

Der Gesetzgeber sieht in der flächendeckenden Umrüstung auf Smart Meter einen Baustein der Energiewende. So soll der Bedarf an Energie präziser ermittelt werden, um ihn mit den Erzeugungskapazitäten aus konventionellen und erneuerbaren Kraftwerken abzustimmen. Das einzelne Unternehmen erhält exaktere Daten über den eigenen Verbrauch und kann so besser Lasten steuern und Potentiale für Effizienzsteigerungen ermitteln.

Bild: RaBoe/Wikipedia, Original

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