BECV: Bescheidversand für 2022
Von ISPEX am 24. Okt 2023
Wie die DEHSt in ihrem Newsletter vom 24.10.2023 mitteilt, hat im Oktober 2023 der Versand der Beihilfebescheide für die Carbon-Leakage-Kompensation (CLK) für das Abrechnungsjahr 2022 begonnen. Darüber hinaus weist die DEHSt darauf hin, dass einige Unternehmen, die eine Einzelbeihilfe von mehr als 100.000 Euro erhalten, von zusätzlichen Transparenzpflichten betroffen sind. Diese Unternehmen werden vor einer abschließenden Entscheidung zur Gewährung für das Abrechnungsjahr 2022 kontaktiert und über das weitere Verfahren informiert werden. Durch die Transparenzpflichten wird in bestimmten Fällen eine zusätzliche Datenerhebung des Hauptwirtschaftszweigs, der Region und Größe des Unternehmens erforderlich sein. Die DEHSt rät im Sinne einer zügigen weiteren Bearbeitung regelmäßig das VPS-Postfach zu kontrollieren.
Wie immer sind die Regelungen zu Unternehmen in Schwierigkeiten im Rahmen der Beihilfegewährung einschlägig.
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