BECV: Bescheidversand für Abrechnungsjahr 2024 gestartet
Von ISPEX am 5. Aug 2025
Wie die DEHSt Anfang August 2025 mitteilt, hat der Versand der Beihilfebescheide für die Carbon-Leakage-Kompensation nach der BECV für das Abrechnungsjahr 2024 begonnen. Die Auszahlungen erfolgen im Anschluss auf das im Antrag angegebene Konto.
Da noch nicht alle Anträge abschließend geprüft sind, kann es in Einzelfällen zu Nachforderungen kommen. Die DEHSt bittet, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand oder zur Auszahlung abzusehen und stattdessen regelmäßig das VPS-Postfach zu kontrollieren. Dort können auch Benachrichtigungsfunktionen eingerichtet werden.
Zudem weist die DEHSt erneut darauf hin, dass die Gewährung einer Beihilfe in bestimmten Fällen ausgeschlossen ist. Hierzu zählen insbesondere Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den EU-Leitlinien, etwa bei laufenden Insolvenzverfahren oder erheblichen Eigenkapitalverlusten. Auch Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Tritt einer dieser Ausschlussgründe ein oder liegt bereits vor, ist die DEHSt unverzüglich zu informieren.
>> DEHSt-Newsletter vom 05.08.2025
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