BECV: Bescheidversand gestartet

Wie die DEHSt in ihrem Newsletter 25/2023 Ende August mitteilt, werde noch im August 2023 mit dem Versand der Beihilfebescheide für die Carbon-Leakage-Kompensation (CLK) für das Abrechnungsjahr 2021 begonnen und in der Folge die Beihilfen ausgezahlt.

Überdies weist die DEHSt darauf hin, dass die Gewährung einer Beihilfe in einer Reihe von Fällen ausgeschlossen ist. Sollte das auf das Unternehmen zutreffen oder vor dem Erhalt des Beihilfebescheids eintreten, ist das Unternehmen verpflichtet, der DEHSt dies unverzüglich mitzuteilen. Darunter ist die bekannte Konstellation eines „Unternehmens in Schwierigkeiten“ zu verstehen.

>> Nationaler Emissionshandel: Genehmigung der BECV und Start des Bescheidversands

 
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