BECV: DEHSt aktualisiert Leitfäden

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat den Leitfaden zum Antragsverfahren für die Carbon-Leakage-Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG und BECV aktualisiert. Die neue Fassung enthält unter anderem Anpassungen zur Fortführung der im Abrechnungsjahr 2024 eingeführten Verfahrenserleichterungen sowie zusätzliche Erleichterungen bei der Prüfung durch prüfungsbefugte Stellen ab dem Abrechnungsjahr 2025.

Zudem wurden Hinweise zur Berücksichtigung von Wärme aus Abfallverbrennungsanlagen sowie zur Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch Wirtschaftsprüfer konkretisiert. Parallel dazu hat die DEHSt ihr Hinweispapier zu den ökologischen Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV) überarbeitet. Darin finden sich unter anderem Klarstellungen zur Entstehung und Anrechnung von Investitionsüberschüssen sowie Hinweise zu einem neuen Excel-Tool zur Bestimmung und Verwendung solcher Überschüsse.

Für das Abrechnungsjahr 2025 stellt die DEHSt außerdem ab April 2026 die FMS-Anwendungen „CL-Kompensation“ und „Nachweise öGL“ bereit. Ein vollständiger Antrag muss über die Virtuelle Poststelle in zwei qualifiziert signierten Nachrichten eingereicht werden. Die gesetzliche Antragsfrist für die Carbon-Leakage-Kompensation 2025 endet am 30. Juni 2026.

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Termin: 11. März 2026 (online), 10:00–11:00 Uhr