BECV: EU-KOM gibt grünes Licht

Die Europäische Kommission hat die Beihilfe auf Grundlage der BECV rechtlich genehmigt. Das geht aus einer Mitteilung vom 10.08.2023 hervor. Die Beihilfe zur Verhinderung des sogenannten Carbon Leakage bedingt durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS gem. BEHG) ist mit dem Europäischen Beihilferecht vereinbar.

Die Anträge durch die energieintensiven Unternehmen bei der DEHSt konnten bereits trotz der ausstehenden Genehmigung gestellt werden, allerdings war eine Bescheidung nicht möglich. Es ist anzunehmen, dass die DEHSt bald entsprechende Mitteilungen versendet.

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission

>> Pressemitteilung BMWK

 
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2024“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

Sie finden die Übersicht mit den neuen Terminen hier.