BECV: Leitfaden und Hinweispapier

Die DEHSt stellt im Zuge des Antragsverfahrens zur Entlastung nach BECV (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) 2025 einen aktualisierten Leitfaden und das Hinweispapier zur Verfügung.

Der „Leitfaden BEHG Carbon Leakage Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV – Hinweise für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags“ steht nun in der Version 5 mit Stand 28.03.2025 bereit. Die Anpassungen sind vielfältig und umfassen u.a. Querverweise und einzelne Aktualisierungen inhaltlicher Art.

Mit der Version 5 (28.03.2025) des Hinweispapiers „Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV)“ greifen umfangreiche Überarbeitungen. Neben den Präzisierungen, z.B. bei Verzicht der Prüfung der Wirtschaftlichkeit bereits umgesetzter Energieeffizienzmaßnahmen für das Abrechnungsjahr 2024, wird die Handhabung des FMS beim Nachweis Ökologischer Gegenleistungen erläutert.

>> Leitfaden BEHG Carbon Leakage – Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV

>> Hinweispapier BEHG Carbon Leakage – Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV)

>> ISPEX: BECV/öGL: Neuerungen Hinweispapier und Leitfaden

 
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