BECV: Materialien Antragsverfahren 2024

Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) hat den Leitfaden für die Antragstellung nach § 11 Absatz 3 BEHG und BECV aktualisiert. Beispielsweise finden sich im Leitfaden mit Stand März Ergänzungen zu Transparenzpflichten (S. 32 f.) oder zur Umsetzung zur Antragseinreichung ab Abrechnungsjahr 2023 (S. 40 f.).

Darüber hinaus wurde das Hinweispapier „BEHG Carbon Leakage – Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV)“ online gestellt. Das Hinweispapier soll die im Wesentlichen ab 2023 geltenden Verpflichtungen der Unternehmen zu den Ökologischen Gegenleistungen bei der Carbon Leakage Kompensation erläutern. Das Papier umfasst die Bereiche Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems, die Identifizierung von Klimaschutzmaßnahmen, Nachweispflichten sowie die elektronische Kommunikation und Anforderungen im FMS.

Flankierend stellt die DEHSt eine Reihe von Excel-Vorlagen für die Antragstellung zur Verfügung.

Die gesetzliche Frist für die Antragstellung ist der 30. Juni. Da dieser in diesem Jahr auf ein Sonntag fällt, endet die Frist für das Abrechnungsjahr 2023 mit Ablauf des Montags, 01.07.2024.

>> Leitfaden BEHG Carbon Leakage – Antragsverfahren für die Kompensation (PDF)

>> Hinweispapier BEHG Carbon Leakage – Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen (PDF)

>> Ökologische Gegenleistungen: Wirtschaftlichkeitsberechnung (xlsx)

>> Ökologische Gegenleistungen: Tool zum Nachweis der Dekarbonisierung (xlsx)

>> Vorlage Klimaneutralitätsplan (xlsx)

>> Berechnungsformular für die Brennstoffmengen, die in nicht hocheffizienten KWK-Anlagen auf die Wärmerzeugung entfallen (xlsx)

>> Aufstellung der erwarteten maßgeblichen Emissionsmenge (xlsx)

>> Formular-Management-System (FMS) – Antrag auf Beihilfe zur Vermeidung von Carbon Leakage im nationalen Emissionshandel (08.04.2024)

Update 08.04.2024:

>> Selbsterklärung zum Betreiben des Energiemanagements

 
Veranstaltungshinweis: „Update: Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen“

Zukünftig müssen Unternehmen im Zusammenhang mit Privilegierungen bei Energiesteuern, Abgaben und Umlagen „ökologische Gegenleistungen“ erbringen.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft informiert Sie in einem erweiterten Briefing am 26.04.2024 zu den gesetzlichen Regelungen zu ökologischen Gegenleistungen nach EnFG, BECV sowie bei der Strompreiskompensation (SPK).

Weitere Informationen Briefing finden Sie unter:
Update: Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen.