BEHG bietet Potenzial für Überraschungen

Der CO2-Preis für Emissionen insbesondere des Verkehrs, von Gebäuden sowie der Landwirtschaft soll ab kommendem Jahr Realität werden. Das dazu geschaffene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) trat Ende 2019 in Kraft und soll noch in diesem Jahr überarbeitet werden.

In der Einführungsphase des nationalen Brennstoffemissionshandels gleicht der CO2-Preis einer indirekten Verbrauchssteuer auf Brennstoffe, wie z.B. Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Die Emissionszertifikate sollen zum Festpreis ausgegeben werden (§ 10 Abs. 2 BEHG). Laut Gesetzentwurf sind zunächst 25 Euro je Tonne CO2-Gehalt vorgesehen. Dies entspricht 0,07 € auf den Liter Diesel. Bis auf 55 Euro je Tonne soll der Preis im Jahr 2025 schrittweise steigen, bevor die Emissionsrechte ab 2026 für den Handel frei gegeben werden sollen.

Die Einnahmen, die der Staat mit dem neuen Instrument erzielt, sollen insbesondere dazu dienen, die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf 6,5 ct/kWh und 2022 auf 6,0 ct/kWh zu deckeln. National wurde bereits Anfang Juli mit der Anpassung der Erneuerbaren-Energien-Verordnung die rechtliche Grundlage dafür geschaffen. Absehbar ist, dass diese Einnahmen kaum ausreichen werden, um den Finanzierungsbedarf von rund 11 Milliarden Euro aufzubringen. Daher sieht die Bundesregierung vor, die Differenz aus dem Haushalt zuzuschießen. Dies wirft beihilferechtliche Fragen auf europäischer Ebene auf.

Das BEHG enthält allein 13 Verordnungsermächtigen für konkretisierende Rechtsverordnungen. Daraus ergibt sich Unsicherheit im Hinblick auf die Details. So ist auch Biomasse von der Abgabe betroffen, sofern bestimmte Nachhaltigkeitsregeln nicht eingehalten werden. Unklar bleibt zunächst der Umgang mit Abfällen und „sonstigen Energieerzeugnissen“: Die EnergieStV sieht zwar eine Ausnahmeregelung vor, doch die zuständige Behörde DEHSt beabsichtigt Siedlungsabfälle einzubeziehen. Einiger administrativer Aufwand dürfte sich indes für Unternehmen abzeichnen, die (teilweise) Anlagen im Europäischen Emissionshandelssystem betreiben und eine Doppelbelastung vermeiden möchten. Eine Kompensationsregelung ist bereits im Gespräch.

Ein Referentenentwurf zur Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (Brennstoffemissionshandelsverordnung – BEHV) liegt inzwischen vor und soll im Herbst verabschiedet werden.

>> Referentenentwurf BEHV