BEHG: BMUKN legt ersten Änderungsentwurf vor

Das Bundesumweltministerium (BMUKN1) hat einen ersten, noch nicht im Kabinett abgestimmten Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zur Länder- und Verbändeanhörung gestellt.

Die Regierungskoalition hatte vereinbart, die CO2-Bepreisung aus dem Nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) stabil halten zu wollen.

Demnach soll auch 2027 der Zertifikatspreis in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 liegen. Laut Mitteilung des Bundesumweltministeriums sehe die derzeit geltende gesetzliche Regelung für 2027 einen nationalen CO2-Preis vor, der an den jeweiligen CO2-Preis im europäischen Emissionshandel („EU-ETS 1“) anknüpft. Zur Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses sei daher das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu ändern. Neben Änderungen im BEHG seien auch Anpassungen der Versteigerungsregeln in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) erforderlich.

>> Mitteilung des BMUKN

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1Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit