BEHG Folgen für BesAR

Im Bundestag hatte die Fraktion der FDP in Rahmen einer kleinen Anfrage unter anderem den Komplex der EEG-Umlagesenkung und die Folgen für stromkostenintensive Unternehmen aufgeworfen. Die Bundesregierung hat zu den Auswirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels (BEH) und der geplanten Senkung der EEG-Umlage auf die deutsche Industrie Mitte Mai geantwortet.

Auf die Frage nach der zeitlichen Umsetzung der Entlastung der EEG-Umlage aus den Einnahmen des BEH antwortete die Regierung, dass sie plane, die erforderlichen rechtlichen Änderungen so rechtzeitig umzusetzen, dass die aus den Einnahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels vorgesehene Entlastung bei den Stromkosten im Rahmen der Festlegung der EEG-Umlage für das Jahr 2021 berücksichtigt werden könne. Zu einer konkreten Höhe der Senkung legte sich die Regierung noch nicht fest und verwies auf den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) 2021.

Die Oppositionsfraktion erkundigte sich nach dem Herausfallen der BesAR-Unternehmen aufgrund der dann veränderten Stromkostenintensität aus der Regelung. Der Bundesregierung ist dieser Effekt bekannt, benennt die Zahl nach den erfragten Senkungsschritten jedoch nicht. Sie stellt darauf ab, dass die Anzahl von möglicherweise betroffenen Unternehmen von verschiedenen Faktoren abhinge. Neben dem Strompreis habe auch der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre sowie die Bruttowertschöpfung der vergangenen drei Jahre einen maßgeblichen Einfluss auf die Berechnung der Stromkostenintensität der Unternehmen. Diese betriebswirtschaftlichen Kennzahlen werden durch die derzeitige Wirtschaftskrise stark beeinflusst sein und lägen der Bundesregierung im Detail nicht vor.

Nach den Gegenmaßnahmen des Carbon Leakage dieser Unternehmen und der Absenkung der Schwellenwerte gefragt, gibt die Regierung an, Maßnahmen zu prüfen. Dazu zählt auch die Absenkung der Schwellenwerte.

Die Bewertung der beihilferechtlichen Situation [bzgl. Schwellenwerte] sowie den Stand der Gespräche der mit der Europäischen Kommission zur Übertragbarkeit des EuGH-Urteils zur Einordnung der EEG-Umlage nach EEG 2012 als Nichtstaatliches Mittel im Hinblick auf die EEG- und KWKG-Novelle ist Teil des Fragenkatalogs. „Die Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Übertragbarkeit des EuGH-Urteils vom 28. März 2019 zur Beihilfenfreiheit des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes (EEG) 2012 auf das aktuelle EEG sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) werden derzeit – auch mit Blick auf die anstehenden Novellen – fortgeführt“, antwortete die Regierung.

>> BT-Drs. 19/18857

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