BEHG-Härtefallkompensation: Antragsformulare, Leitfaden, Kommunikation
Von ISPEX am 28. Aug 2023
Die Härtefallregelung nach BEHG (§ 11), geregelt durch Billigkeitsrichtlinie des BMWK vom 17. Juli, steht nun zur Beantragung. Darüber informiert die DEHSt auf ihrer Website.
Über die Themenseite ist der „Leitfaden BEHG Härtefallkompensation“ abzurufen. Darüber hinaus ist das elektronische Antragsportal (FMS) freigeschaltet und die entsprechenden PDF-Antragsformulare nebst Excel-Formular sind bereitgestellt. Die DEHSt weist darauf hin, dass für die Angaben des Antragstellers (als verbundenes Unternehmen) im PDF-Zusatzformular „Verbundene Unternehmen“ zu einstandspflichtigen, verbundenen Unternehmen eine sachverständige Stellungnahme durch die Prüfstelle anzufertigen und einzureichen ist.
Wichtig im Zusammenhang der Antragstellung ist die rechtzeitige Beantragung einer (elektronischen) qualifizierten Signaturkarte.
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