BEHG: Leitfaden Härtefallkompensation 2025

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ihren aktualisierten Leitfaden zur Härtefallkompensation im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) für das Abrechnungsjahr 2024 veröffentlicht.

Die Härtefallkompensation richtet sich an Unternehmen, die in großem Umfang emmissionshandelspflichtige Brennstoffe einsetzen und dadurch im Übergangszeitraum des nEHS bis 2026 einer „unzumutbaren wirtschaftlichen Härte“ ausgesetzt sind. Der Leitfaden konkretisiert die Voraussetzungen für eine Antragstellung – insbesondere für Unternehmen mit besonderen Verbrauchsstrukturen oder Kostenentwicklungen, die im Standard-Carbon-Leakage-Schutz nicht berücksichtigt werden.

Die DEHSt betont, dass die im Leitfaden beschriebenen Anforderungen als Auslegungshilfe dienen, jedoch keine Einzelfallentscheidung ersetzen. Anträge für das Abrechnungsjahr 2024 können noch bis zum 31. Juli 2025 gestellt werden.

>> BEHG-Härtefallkompensation: Leitfaden zum Antragsverfahren über Gewährung von Billigkeitsleistungen

>> BEHG-Härtefallkompensation: PDF-Antragsformular für das Jahr 2024

>> BEHG-Härtefallkompensation: Zusatzformular – Angaben zu verbundenen Unternehmen

>> BEHG-Härtefallkompensation: Excel-Antragsformular für das Jahr 2024

 
Sind Sie energiewirtschaftlich auf dem Laufenden?

ISPEX unterstützt Sie umfassend mit Know-how. Arbeiten Sie sich gezielt und in eigenem Tempo mit dem Angebot der Mediathek der ISPEX Akademie ein.

Weitere Informationen zu unserem Video-on-demand-Angebot finden Sie unter: ISPEX Mediathek