BEHG: Leitfaden Härtefallkompensation
Von ISPEX am 21. Mai 2024
Die DEHSt hat den Leitfaden für das „Antragsverfahren über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur finanziellen Kompensation an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch die Einführung des nEHS nach dem BEHG ab dem Abrechnungsjahr 2023“ veröffentlicht.
Die „BEHG-Härtefallkompensation“ steht Unternehmen offen, die in großem Umfang Brennstoffe nutzen, die dem CO2-Preis des nEHS (nationaler Brennstoffemissionshandel) unterliegen. Daraus kann in der Einführungsphase des nEHS bis 2026 in „atypisch gelagerten Einzelfällen jedoch eine unzumutbare Härte“ erwachsen. Die Härtefallkompensation ermöglicht eine finanzielle Kompensation, um die wirtschaftliche Unzumutbarkeit auszugleichen.
Die DEHSt erläutert und konkretisiert im Leitfaden die Anforderungen an die Antragstellung für die Abrechnungsjahre ab 2023 nach der BEHG-Härtefallkompensation. Die Ausführungen des Leitfadens ersetzen nicht die Entscheidung im Einzelfall, so die DEHSt im Leitfaden. Die Antragsfrist für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 endete bereits am 31.10.2023.
Anträge für das Abrechnungsjahr 2023 können noch bis 31.07.2024 bei der DEHSt gestellt werden.
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