BEHG: Referentenentwurf BEDV

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen (BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung – BEDV) veröffentlicht.

Die BDEV soll sicherstellen, dass Anlagen, die bereits dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterliegen, nicht doppelt durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) nach BEHG belastet werden.

Der nEHS soll bereits durch das EU-ETS belegte Emissionen ausnehmen. Laut Pressemitteilung kann in Fällen, in denen keine direkte Lieferbeziehung zwischen dem Inverkehrbringer der Brennstoffe und dem Betreiber der EU-ETS-Anlage besteht, die ansonsten vorgesehene vorauslaufende Befreiung für Liefermengen an EU-ETS-Anlagen nicht greifen. Die BDEV soll eine nachlaufenden Kompensation ermöglichen.

>> Pressemitteilung des BMWK

 
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