Belastungen durch Stromumlagen sinken 2018 leicht

27. Okt 2017

Die Auswirkungen von Steuer- und Abgabenänderungen auf die gewerblichen und industriellen Verbraucher sind sehr unterschiedlich

Bayreuth. Die Last der gesetzlichen Abgaben auf den Strompreis sinkt ab dem 1. Januar 2018 moderat. Das liegt unter anderem daran, dass sich die EEG-Umlage von 6,880 Cent je Kilowattstunde auf 6,792 Cent je Kilowattstunde reduziert. Nach Jahren der Kostensteigerungen ist dies ein eher überraschendes Ergebnis der Analyse der Strompreisbestandteile für 2018 durch den Energiedienstleister ISPEX AG.

Auch die KWKG-Umlage vermindert sich nach dem Wegfall der Letztverbrauchergruppen B’ und C’ im vergangenen Jahr von 0,438 Cent je Kilowattstunde auf 0,345 Cent je Kilowattstunde. Die übrigen netzseitigen Umlagen haben sich für Unternehmen nicht wesentlich verändert. Die Stromsteuer mit 2,05 Cent je Kilowattstunde und die Konzessionsabgabe mit 0,11 Cent je Kilowattstunde für Sondervertragskunden bleiben in der Höhe konstant.

Auswirkungen durch Änderungen des EEG und des KWKG 2017

„Durch die Deckelung des Zubaus geförderter Anlagen nach dem EEG, die Umstellung auf Ausschreibungen ab einer definierten Anlagengröße und die Begrenzung der KWK-Förderung ist der steile Anstieg der Umlagen auf den Strompreis zunächst zum Erliegen gekommen“, erläutert Steuerexperte Marco Böttger, Vorstand der ISPEX AG.

Während einige Umlagen, wie bspw. die EEG-Umlage oder die KWKG-Umlage, unabhängig von der Strommenge erhoben werden, gilt für andere Strompreisbestandteile die Einstufung in Letztverbrauchergruppen. Dies ist beispielsweise bei der Offshore-Haftungsumlage oder der § 19 StromNEV-Umlage der Fall. Entsprechend unterschiedlich fallen die Belastungen für die Firmen im nächsten Jahr aus.

Die § 19 StromNEV-Umlage ist für die Letztverbrauchergruppe A‘ bis 1 Mio. Kilowattstunden pro Jahr etwas gesunken auf 0,370 Cent je Kilowattstunde. Für die Letztverbrauchergruppen B‘ und C‘ blieb sie mit 0,05 Cent je Kilowattstunde bzw. 0,025 Cent je Kilowattstunde unverändert. Die Offshore-Haftungsumlage für die Letztverbrauchergruppe A‘ ist demgegenüber auf 0,037 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Die gesteigerte Umlage aus sogenannten Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten ist mit 0,011 Cent je Kilowattstunde kein entscheidender Faktor.

Netznutzungsentgelte sind ein unterschätzter Kostenfaktor

In den vergangenen Jahren trug der Anstieg der Netznutzungsentgelte in vielen Netzgebieten entscheidend zu den steigenden Strompreisen bei. Mitunter machen die Netzkosten über 20 Prozent des Strompreises für Unternehmen aus. Bundesweit wurde dem oft wenig Beachtung geschenkt, da die Netzentgelte regional sehr unterschiedlich ausfallen. Entsprechend kann die Änderung der Netznutzungsentgelte in 2018 nicht allgemein bewertet werden. Während die Netzkosten in einigen Regionen im Süd-Westen und Westen weiter steigen, sinken die Netzentgelte in vielen Gebieten im Norden, Nordosten und im Südosten Deutschlands zum Teil deutlich.

Nach aktuellem Stand stehen Regionen mit um bis zu 10 Prozent sinkenden Netzentgelten andere Netzgebiete gegenüber, in denen die Kosten um über 10 Prozent steigen. Diese uneinheitlichen Netzkosten führen zu unterschiedlichen Strompreisen für verschiedene Standorte. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) soll künftig ein bundeseinheitliches Netzentgelt erhoben werden.

Die Stromkosten lassen sich beeinflussen

Die Vielzahl gesetzlicher Sonderregelungen führt bei Unternehmen zu sehr unterschiedlichen Strompreisen. Die Bandbreite reicht von weniger als 6 Cent je Kilowattstunde in energieintensiven Unternehmen bis zu mehr als 18 Cent je Kilowattstunde im Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungssektor. Die Kosten lassen sich aber beeinflussen.

„Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Begrenzung der EEG-Umlage und der KWKG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen möglich. Bei Netzentgelten, netzseitigen Umlagen und der Stromsteuer gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Sonderregelungen und Vergünstigungen für Unternehmen“, beschreibt Marco Böttger die Möglichkeiten für Unternehmen. Auch die Betreiber von Stromspeichern und Ladeinfrastruktur sowie von Anlagen zu Eigenversorgung mit Strom profitieren von vielfältigen Förderungen.

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