Belastungen durch Stromumlagen sinken im Jahr 2018 leicht

Gesetzliche Strompreisbestandteile 2018 Beitragsbild

Die Bekanntgabe der gesetzlichen Strompreisbestandteile für das kommende Jahr fiel günstig für die Unternehmen aus. Nicht nur die EEG-Umlage sank leicht, sondern auch die KWKG-Umlage ging zurück. Andere Preisbestandteile blieben hingegen nahezu konstant. Abseits der Umlagen, Abgaben und Steuern bleiben die Netznutzungsentgelte auch 2018 ein zu berücksichtigender Preisfaktor. Das kommt auf die Unternehmen im kommenden Jahr zu.

Anpassungen der Umlagen, Abgaben und Steuern

Ab dem 1. Januar 2018 sinkt die Last der gesetzlichen Abgaben auf den Strompreis moderat. Die EEG-Umlage reduziert sich von 6,880 Cent je kWh auf 6,792 Cent je kWh. Die KWKG-Umlage vermindert sich nach dem Wegfall der Letztverbrauchergruppen B’ und C’ im vergangenen Jahr von 0,438 Cent je kWh auf 0,345 Cent je kWh. Die übrigen netzseitigen Umlagen haben sich für Unternehmen nicht wesentlich verändert. Die Stromsteuer mit 2,05 Cent je kWh und die Konzessionsabgabe mit 0,11 Cent je kWh für Sondervertragskunden bleiben in der Höhe konstant.

Gesetzliche Strompreisbestandteile 2018

Eine Begrenzung der EEG-Umlage und der KWKG-Umlage ist unter bestimmten Voraussetzungen für stromkostenintensive Unternehmen möglich. Bei Netzentgelten, netzseitigen Umlagen und der Stromsteuer gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Sonderregelungen und Vergünstigungen für Unternehmen. Betreiber von Stromspeichern und Ladeinfrastruktur sowie von Anlagen zur Eigenversorgung mit Strom profitieren von vielfältigen Förderungen.

Unterschiedliche Entlastung der Letztverbrauchergruppen

Während einige Umlagen, wie bspw. die EEG-Umlage oder die KWKG-Umlage, unabhängig von der Strommenge erhoben werden, gilt für andere Strompreisbestandteile die Einstufung in Letztverbrauchergruppen. Dies ist beispielsweise bei der Offshore-Haftungsumlage oder der § 19 StromNEV-Umlage der Fall. Entsprechend unterschiedlich fallen die Belastungen für die Firmen im nächsten Jahr aus. ISPEX hat analysiert, welche Gruppen mit der größten Veränderung rechnen müssen.

Die § 19 StromNEV-Umlage ist für die Letztverbrauchergruppe A‘ bis 1 Mio. Kilowattstunden pro Jahr etwas gesunken auf 0,370 Cent je kWh. Für die Letztverbrauchergruppen B‘ und C‘ blieb sie mit 0,05 Cent je kWh bzw. 0,025 Cent je kWh unverändert. Die Offshore-Haftungsumlage für die Letztverbrauchergruppe A‘ ist demgegenüber auf 0,037 Cent je kWh gestiegen. Die gesteigerte Abschaltbare Lasten-Umlage ist mit 0,011 Cent je Kilowattstunde kein entscheidender Faktor.

Das EEG und das KWKG 2017 haben Einfluss genommen

Die Bundesregierung hat mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2017 wichtige Änderungen auf den Weg gebracht.
Durch die Deckelung des Zubaus EEG-geförderter Anlagen, die Umstellung auf Ausschreibungen ab einer definierten Anlagengröße und die Begrenzung der KWK-Förderung ist der steile Anstieg der Umlagen auf den Strompreis zunächst zum Erliegen gekommen.

Ob mit den Neuregelungen mehr Wettbewerb in den Energiemarkt einzieht und wirtschaftliche Lösungen Vorrang erhalten oder die Energiewende ins Stocken gerät, wird sich weisen müssen. Jedenfalls wartet viel fachliche Arbeit auf die neue Bundesregierung.

Unterschätzter Faktor Netznutzungsentgelte

In den vergangenen Jahren trug der Anstieg der Netznutzungsentgelte in vielen Netzgebieten entscheidend zu den steigenden Strompreisen bei. Mitunter machen die Netzkosten über 20 Prozent des Strompreises für Unternehmen aus. Bundesweit wurde dem wenig Beachtung geschenkt, da die Netzentgelte regional sehr unterschiedlich ausfallen. Entsprechend kann die Änderung der Netznutzungsentgelte in 2018 nicht allgemein bewertet werden. Während die Netzkosten in einigen Regionen im Süd-Westen und Westen weiter steigen, sinken die Netzentgelte in vielen Gebieten im Norden, Nordosten und im Südosten Deutschlands zum Teil deutlich.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und TransnetBW hatten überwiegend steigende Entgelte angekündigt. Trotz Überwälzung haben die Verteilnetzbetreiber (VNB) die Kosten in einigen Netzgebieten überraschend gesenkt. Die Ursachen liegen teilweise im fortschreitenden Netzausbau, der verbesserten Integration regenerativer Energien und wohl auch in dem Abschmelzen von Rücklagen der vergangenen Jahre.

Nach ersten Veröffentlichungen stehen in 2018 Regionen mit bis zu 10 Prozent sinkenden Netzentgelten anderen Netzgebieten gegenüber, in denen die Kosten um über 10 Prozent steigen. So erfreulich der generelle Trend zu sinkenden Netzentgelten für die Unternehmen ist: Die uneinheitlichen Netzkosten führen zu unterschiedlichen Strompreisen für verschiedene Standorte. Diese Divergenz sollte durch ein bundeseinheitliches Netzentgelt behoben werden. Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) lässt hoffen.

Die Stromkosten lassen sich beeinflussen

Die Vielzahl gesetzlicher Sonderregelungen führt bei Unternehmen zu sehr unterschiedlichen Strompreisen. Die Bandbreite reicht von weniger als 6 Cent je Kilowattstunde in energieintensiven Unternehmen bis zu mehr als 18 Cent je Kilowattstunde im Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungssektor.

Unternehmen müssen heute die gesetzlichen Sonderregelungen genau kennen, um alle verfügbaren Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen nutzen zu können.
Immer mehr Unternehmen überprüfen regelmäßig ihre Beschaffungsstrategie, analysieren die gesetzlichen Änderungen und investieren in Alternativen zur konventionellen Stromversorgung. Sie sichern so ihre Wettbewerbsfähigkeit und profitieren von der Energiewende in Deutschland.
ISPEX berät Sie gerne und umfassend zu allen Aspekten der Energiebeschaffung, des Controllings und der Sonderregelungen.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Seegers

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