Belastungen durch Stromumlagen steigen 2017 unterschiedlich

2017 erhöht sich abermals die Last der staatlichen Abgaben. Die EEG-Umlage erreicht mit 6,880 ct. pro kWh einen neuen Höchststand. Doch auch die übrigen Abgaben und Umlagen haben sich teilweise deutlich erhöht. Kunden in den Letztverbrauchergruppen B’ und C’ mit einem Jahresverbrauch von über 1 Million kWh sind besonders stark betroffen.

Unterschiedliche Belastung der Letztverbrauchergruppen

Während einige Umlagen, wie z.B. die EEG-Umlage, unabhängig von der Strommenge erhoben werden, gelten für andere Strompreisbestandteile die Eingruppierung in Letztverbrauchergruppen. Dies ist beispielsweise bei der Offshore-Haftungsumlage der Fall. Entsprechend unterschiedlich fallen die Erhöhungen für die Firmen im nächsten Jahr aus. ISPEX hat analysiert, welche Gruppen mit der größten Erhöhung rechnen müssen.

Allen voran trifft es Unternehmen der Letztverbrauchergruppen B‘ und C‘. Kunden also, deren Stromverbrauch über einer Million kWh pro Jahr liegt. Firmen der Letztverbrauchergruppe A’ müssen insgesamt rund 0,467 Cent je Kilowattstunde mehr schultern. Die stromintensiveren Betriebe der anderen beiden Gruppen zahlen bis zu 0,941 Cent mehr je Kilowattstunde.

Zukünftiges KWKG 2017 nimmt Einfluss

Die Bundesregierung hat jetzt zum Ende des Jahres eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) auf den Weg gebracht. Tritt die Änderung des KWKG zum 1.1.2017 in Kraft, werden die Letztverbrauchergruppen entfallen und zu einem einheitlichen Satz zusammengeführt. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die neue Gesetzeslage durchgerechnet und eine einheitliche Umlage von 0,438 Cent je Kilowattstunde prognostiziert. Verglichen mit der Staffelung auf Grundlage des gültigen KWKG 2016, sind die Auswirkungen verschieden. Der gegenwärtigen Letztverbrauchergruppe A’ bringt das neue KWKG eine Senkung um 0,007 Cent je Kilowattstunde. Die Letztverbrauchergruppen B’ und C’ verschlechtern sich um 0,398 und 0,408 Cent je Kilowattstunde.

Im Bereich der Offshore-Haftungsumlage ist die Lage divergent. Die Unternehmen der Letztverbrauchergruppe B‘, d.h. ab einer Million Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr, müssen eine Erhöhung von 0,027 auf 0,038 Cent je Kilowattstunde hinnehmen. Die Umlage der Gruppe C‘ verbleibt konstant. Gewinner sind die Unternehmen der Gruppe A’ bis 1 Million kWh Jahresverbrauch. Der Kontostand der Umlage erlaubt es, 0,028 ct/kWh zugunsten der Firmen abzuziehen.

Bei der Umlage nach §19 der Netzentgeltverordnung Strom (Strom NEV) bleiben die beiden Letztverbrauchergruppen B’ und C’ verschont. Lediglich die Betriebe der Gruppe A’ müssen mit einer Mehrbelastung bei der Umlage von 0,010 Cent je Kilowattstunde rechnen.

Gleichmäßig wird die Umlage für abschaltbare Lasten im Jahr 2017 verteilt. Diese Umlage wurde letztes Jahr nicht erhoben und schlägt dieses Jahr bei allen Betrieben mit 0,006 Cent je Kilowattstunde zu Buche.

Unterschätzter Faktor Netznutzungsentgelt

Nicht unwesentlich trägt das Aufkommen der Netznutzungsentgelte zu den steigenden Endpreisen für Strom bei den Unternehmen bei. Mitunter machen die Zahlungen 20 Prozent des Preises für einen Industriekunden aus. Bundesweit wird dem medial wenig Beachtung geschenkt, da die Kostenbelastung von Faktoren wie der Region und der Abnahmemenge abhängt. Entsprechend ist die Steigerung der Kosten 2017 nicht allgemein anzugeben. Grob geschätzt, muss sich ein leistungsgemessener gewerblicher Abnehmer mit 100.000 kWh jährlicher Stromabnahme durchschnittlich auf etwas über 10 Prozent höhere Entgelte einstellen.

Starke Erhöhungen liegen in den Regelzonen von TenneT und 50Hertz vor. Für Gewerbebetriebe mit Standardlastprofil bei einem Jahresverbrauch von 40.000 Kilowattstunden zum Beispiel, steigen die durchschnittlichen Entgelte zwischen 20 und 30 Prozent. Das ist in Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Vorrangig Ostdeutschland muss sich auf erhebliche Mehrbelastungen bei einem ohnehin hohen Preisniveau einstellen.

Strompreis beeinflussen

In der komplexen Gesetzeslage mit jährlichen Anpassungen ist es umso wichtiger, die Abrechnung durch Experten prüfen zu lassen. Innerbetrieblich sind oft nicht ausreichend Kapazitäten auf dem Gebiet des Energieeinkaufs vorhanden oder die Mitarbeiter auf andere Bereiche fokussiert. Durch eine professionelle Durchsicht der Abrechnungen können dem Unternehmen mitunter erhebliche Beträge gesichert werden.

 

Bild: Wikipedia/ USA.Gov – BLM – BUREAU OF LAND MANAGEMENT.