Bepreisung Brennstoffemissionshandel festgelegt

Mitte Dezember konnte sich der Vermittlungsausschuss auf eine Bepreisung im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einigen.

Die Preise für das zukünftige nationale Brennstoffemissionshandelssystem sollen erhöht werden. Bereits im Zuge des Klimapakets der Bundesregierung wurde die Bepreisung für Zertifikate festgelegt. Das dazugehörige Gesetz ist seit 20.12.2019 in Kraft (Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG). Zwischen den Jahren 2021 und 2025 war ein Preisanstieg von 10 auf 35 Euro pro Tonne und für 2026 ein Preiskorridor zwischen 35 und 60 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen.

Der Festpreis in der Einführungsphase des Systems soll nun 2021 bei 25 Euro pro Tonne CO2 starten und bis 2025 in Fünf-Euro-Schritten auf 55 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Im Jahr 2026 soll sich die Preisspanne zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 bewegen.

Als Kompensation der Mehrbelastung bei fossilen Energieträgern, sollen die Einnahmen u.a. zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Anfang 2020 sollen die ausgehandelten Anpassungen rechtlich umgesetzt werden.

Das nationale Brennstoffemissionshandelssystem wird beim Zertifikate-Erwerb für Unternehmen wohl wenig ändern. Die Verantwortlichkeit orientiert sich an den Vorschriften des EnergieStG und zielt auf den „Verantwortlichen infolge des Inverkehrbringens“ (§ 3 Nr. 1 BEHG, § 2 Absatz 2 BEHG).

Neben der Bepreisung verständigte man sich darüber hinaus u.a. auf weitere Punkte. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer ab 2021 und die Mobilitätsprämie für Geringverdiener sollen unverändert bleiben. Für Fernpendler soll ab 2021 die Pendlerpauschale auf 35 Cent pro Kilometer und ab 2024 nun um weitere 3 Cent auf 38 Cent pro Kilometer steigen.

Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Mrd. Euro, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Auch die Steuerausfälle aus der weiteren Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 sollen ausgeglichen werden.

>> BEHG vom 20.12.2019

>> Vermittlungsausschuss vom 18.12.2019