BesAR: Antragstellung neu gegründete Unternehmen

Bis 30. September 2021 müssen neu gegründete stromkostenintensive Unternehmen, die die besondere Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2022 nutzen wollen, ihren Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Diese Frist gilt für Unternehmen i. S. d. § 64 Absatz 6 Nummer 2a i. V. m. § 64 Absatz 4 EEG 2021. Unter Umständen kann die Frist auch für bestimmte Fallkonstellationen der Umwandlung von Unternehmen genutzt werden. Das BAFA empfiehlt hierzu eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

 
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