BesAR: Antragsverfahren 2022 eröffnet

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat das Antragsverfahren 2022 für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) eröffnet. Seit Montag können im ELAN-K2-Portal nun bis 30. Juni Anträge gestellt werden.

Zudem liegt seit 13. Mai das Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen mit Stand 2022 vor. Ebenso stehen die aktualisierten Merkblätter für Landstromanlagen und Schienenbahnen zum Download.

Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 wurde durch den Bundestag bereits beschlossen und kann voraussichtlich rechtzeitig in Kraft treten. Das BAFA weist auf seiner Internetseite darauf hin, das die Antragstellung eine Betriebswirtschaftliche Entscheidung darstellt.

Angesichts der geplanten großen EEG-Novelle (Osterpaket) ist damit zu rechnen, dass die Begrenzungsbescheide nach §§ 64, 64a EEG 2021 auch im kommenden Jahr eine Begrenzungswirkung entfalten können, da sie unmittelbar auch zu einer Begrenzung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage genutzt werden können.

Das sogenannte Osterpaket befindet sich derzeit zur Lesung im Bundestag. Das neu zu schaffende Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) sieht ausdrücklich eine Begrenzung der genannten Umlagen vor. Bei einer eventuellen Wiedererhebung nach EEG 2023 sind Entlastungen im Sinne der „alten“ BesAR vorgesehen.

>> Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2022 (PDF)