BesAR: Antragsverfahren 2023 eröffnet

Das Bundesamt für Wirtschaft hat die Antragstellung für die „neue“ Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EnFG eröffnet. Bis zum 30.06.2023 können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Begrenzung bei der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage beantragen.

Das BAFA hat das entsprechende Merkblatt mit Stand 28.04.2023 veröffentlicht. Das ELAN-K2 Portal ist freigeschaltet. Die übrigen Arbeitshilfen und die Website werden gegenwärtig noch überarbeitet.

Die Regelungen zur BesAR haben sich nicht nur im Hinblick auf die EEG-Umlage geändert. Auch das Verfahren und der Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen weicht von der vorherigen EEG-Regelung ab. Das Novum besteht in der Einführung von Gegenleistungen für die Begrenzungen. Hierunter fallen beispielsweise Reinvestitionen in Maßnahmen, die im Rahmen des EnMS identifiziert wurden.

>> Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2023 (PDF)

 
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