BesAR: Antragsverfahren 2026 geöffnet

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) eröffnet. Über das elektronische Antragsportal können berechtigte Unternehmen bis zum 30.06.2026 (gesetzliche Ausschlussfrist) eine Begrenzung bei der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage beantragen.

Das elektronische Antragsportal (ELAN-K2) zur Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2027 ist seit 04.05.2026 geöffnet. Durch eine Neugestaltung wurde die Bedienung abgeändert. Das BAFA verweist in diesem Zusammenhang auf den Bereich „Neugestaltung des BesAR-Antragsportals (ELAN-K2)“ in der entsprechenden Anleitung.

Schwerpunkt der diesjährigen Antragstellung ist neben der Aufstellung der umlagepflichtigen Strommengen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres der Nachweis der ökologischen Gegenleistungen oder des Grünstrombezugs und dessen Bestätigung durch die prüfungsbefugte Stelle – also eine Zertifizierungsgesellschaft oder Umweltgutachterorganisation. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nicht mehr möglich.

Zu beachten ist, dass weiterhin die WZ-Klassifikation 2008 zur Anwendung kommt, obwohl bereits die WZ 2025 veröffentlicht ist.

Das BAFA hat die Arbeitshilfen für 2026 aktualisiert und stellt diese gesammelt seiner Website zum Download.

>> Anleitung BesAR-Antragsportal (ELAN-K2) (PDF)

>> Arbeitshilfen für das Antragsjahr 2026

 

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