BesAR: Arbeitshilfen veröffentlicht
Von ISPEX am 12. Jun 2024
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Anfang Juni Arbeitshilfen für das Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) veröffentlicht. Die FAQ auf der Website sind bereits auf das gegenwärtige Antragsjahr abgestimmt. Die Antragsfrist endet in diesem Jahr am 1. Juli bzw. 30. September.
Beispielsweise ergibt sich laut Merkblatt zum Thema grüne Konditionalität eine wichtige Neuerung. Das BAFA gelangt in Anbetracht des geänderten Gesetzeswortlautes in § 67 Abs. 4 EnFG zu dem Ergebnis, dass die Investition aus der Verpflichtungserklärung (Variante C.) bis zum 31.12.2028 umgesetzt werden muss, statt wie bisher Ende 2027. Der Nachweis hat dann mit dem Antragsverfahren im Antragsjahr 2029 zu erfolgen. Im Ergebnis ist somit ein Jahr mehr Zeit für die Umsetzung aus der Verpflichtungserklärung. Es ist anzunehmen, dass das analog für die Verpflichtung aus dem Antragsjahr 2023 gelten könnte. Hieraus ergäbe sich eine Frist bis 31.12.2027.
>> Merkblatt stromkostenintensive Unternehmen 2024 (PDF)
>> Merkblatt Grüne Konditionalität 2024 (PDF)
>> Merkblatt für Landstromanlagen 2024 (PDF)
>> Merkblatt für Schienenbahnen 2024 (PDF)
>> Merkblatt für Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen 2024 (PDF)
>> Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung 2024 (PDF)
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