BesAR: Hinweisblatt Strommengenabgrenzung 2022

Das BAFA hat das Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2022 im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung veröffentlicht. Unter anderem sind im Zusammenhang mit Messen und Schätzen (§ 62b EEG 2021) besondere Fallkonstellationen der Strommengenabgrenzung im Antragsjahr 2022 aufgeführt. Hierbei werden z.B. die Heranziehung des Geschäftsjahres bzw. davon abweichend des Kalenderjahres als Nachweis erläutert.

>> Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2022 (PDF)