BesAR: Merkblätter veröffentlicht

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat die Merkblätter zum Antragsverfahren 2025 zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) veröffentlicht. Neben den Merkblättern für z.B. Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen und für Landstromanlagen wurde das „Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2025“ online gestellt.

Darin sind gegenüber 2024 in fünf Bereichen u.a. wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen enthalten:

  • Ergänzende Hinweise zum Nachweiszeitraum bei der Bruttowertschöpfung, insb. zusätzliche Nachweise für erweiterte Verfahren
  • Ergänzende Hinweise zum Umfang des Energiemanagementsystems
  • Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung wurde in das Merkblatt integriert
  • Ergänzende Hinweise zur Antragstellung im Fall der Übertragung eines Unternehmens auf eine „leere Hülle“, betr. Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres nach § 33 EnFG
  • Ergänzende Hinweise zur Antragstellung im Fall des Übergangs einer Abnahmestelle auf das antragstellende Unternehmen, betr. Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres nach § 33 EnFG

Das Merkblatt zur Strommengenabgrenzung ist ab diesem Jahr in das Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen integriert und wird nicht mehr separat angeboten.

Die Registrierung für die BesAR ist ab sofort möglich. Laut BAFA soll ab Anfang Mai das ELAN-K2-Portal Antragstellung geöffnet sein.

>> Merkblatt stromkostenintensive Unternehmen 2025

>> Merkblatt elektrochemische Herstellung von Wasserstoff 2025

>> Merkblatt für Landstromanlagen 2025

>> Merkblatt für Schienenbahnen 2025

>> Merkblatt für Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen 2025

 
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