BesAR: Merkblatt Grüne Konditionalität

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat im Rahmen der diesjährigen Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregung (BesAR) ein neues Merkblatt „Grüne Konditionalität 2023“ veröffentlicht. Hinzukommt ein entsprechendes Formblatt „Erklärungen zur Grünen Konditionalität“.

Im neuen Antragsverfahren nach EnFG werden die Voraussetzungen für Unternehmen gegenüber den vormaligen Regelungen des EEG erweitert, um eine sog. „grüne Konditionalität“. Darunter sind eine erhöhte Energieeffizienz, ein hoher Grünstrombezug oder Investitionen in die Dekarbonisierung des Produktionsprozesses zu verstehen (§ 30 Abs. 3 EnFG). Folglich treten neue Nachweispflichten (§ 32 Nr. 3 EnFG) hinzu.

>> Merkblatt Grüne Konditionalität 2023

>> Formblatt Erklärungen zur Grünen Konditionalität

 
Energie, Umwelt, Klima – Nachhaltigkeit wird zur Managementaufgabe!

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