BesAR: Mitteilung an ÜNB
Von ISPEX am 20. Dez 2024
Unternehmen müssen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach § 52 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eine Mitteilung tätigen.
Diese umfasst das Vorliegen eines gültigen BAFA-Bescheids zur Ausgleichsregelung. Darüber hinaus ist zu versichern, dass das privilegierte Unternehmen kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) ist und keine offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission bestehen.
Bis zur Erfüllung dieser Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 EnFG ist keine Privilegierung möglich und die Umlagen werden dementsprechend in voller Höhe abgerechnet. Es besteht keine gesonderte Frist.
Sollte ein Unternehmen in Schwierigkeiten geraten oder Rückforderungsansprüche rechtskräftig werden, ist dies dem BAFA und dem jeweiligen ÜNB unverzüglich mitzuteilen.
Die ÜNB bieten jeweils eigene Meldewege für die Mitteilung an. Beispielsweise nimmt Tennet sowohl über ein Online-Formular oder per E-Mail die Meldung entgegen.