BesAR: Qualifizierte Eingangsbestätigung

Das BAFA weist darauf hin, dass bei einer Antragsstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) bis 15. Mai 2019 eine Vollständigkeitsprüfung vorgenommen wird. Unter der Voraussetzung, dass alle fristrelevanten Dokumente vorliegen, erhält das Unternehmen eine qualifizierte Eingangsbestätigung. Fehlende Unterlagen können bis zur Ausschlussfrist, Montag 1. Juli 2019, nachgereicht werden.

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