BesAR: Verzögerung Bescheidversand
Von ISPEX am 20. Dez 2023
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website darauf hin, dass im laufenden Antragsjahr 2023 der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) die Bescheide nach dem EnFG zur Begrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage erst 2024 versandt werden können. Das betrifft jedoch nicht die Anträge nach § 38 EnFG von Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr. Überdies liegt die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission zu den Umlagebegrenzungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (§ 68 EnFG) noch nicht vor.
Als Grund für die Verzögerung nennt das BAFA die Arbeiten zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP). Die Bearbeitung der Anträge ist daher noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich noch bis Anfang des Jahres 2024 andauern.