BfEE: Kurzgutachten Bestimmung Standortschwellenwert PfA

Die BfEE stellte das „Kurzgutachten zur Definition von Wirtschaftlichkeit bei geführter Abwärme und Bestimmung des Standortschwellenwertes“ auf ihrer Website zum Abruf.

Für nach dem EnFG zur Meldung bei der PfA verpflichtete Unternehmen ist eine Einführung von Bagatellgrenzen für kleine und Kleinstabwärmequellen vorgesehen. Das Kurzgutachten soll die Grundlagen für die Festlegung von Schwellenwerten und Bagatellgrenzen ermitteln und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Dazu wurden 15 ausgewählte Projekte untersucht.

Unter anderem kommt das Kurzgutachten zum Ergebnis, dass „die auf Basis der typisierten Beispielrechnungen ermittelten Untergrenzen zeigen … , dass unter den getroffenen Annahmen eine externe Nutzung von Abwärme ab einer jährlichen Abwärmemenge von rund 750 MWh wirtschaftlich sein kann“.

Als zentrale Einflussgrößen bei der Wirtschaftlichkeit sehen die Autoren „ … die Kosten der Netzanbindung, die Menge und der Zeitraum der Verfügbarkeit der Abwärme, aber auch die Annahme zu den Kosten der Wärmeerzeugung auf Basis anderer klimaneutraler Technologien …“ an. Demnach sei als Mindestabwärmepotenzial eines Standortes ein Schwellenwert für die Meldepflicht von 800 MWh/a oder höher empfohlen. Das Mindestpotenzial könne durch eine einzige größere Abwärmequelle oder durch Kombination mehrerer relevanter Abwärmequellen erreicht werden. Ein entsprechender Regelungsvorschlag findet sich als Diagramm umgesetzt auf S. 6 des PDF.

>> Kurzgutachten PDF

 
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