Bilanzkreistreue Festlegungen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Festlegungen beschlossen, um die Bilanzkreistreue der Bilanzkreisverantwortlichen zu erhöhen. Dies ist eine Reaktion auf die im Juni 2019 aufgetretenen Systemungleichgewichte.

Demnach dürfen Bilanzkreisverantwortliche ab 15. Januar die Energiemengen in ihren Bilanzkreisen im potentiell systemkritischen Zeitraum der letzten 15 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt nur noch ausgeglichen bewirtschaften.

Das sogenannte „80%-Kriterium“ in der Berechnungsmethode für den regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) wird angepasst. Für Bilanzkreisverantwortliche soll ein stärkerer finanzieller Anreiz zum Ausgleich der Energiemengen gesetzt werden. Das greift bereits ab dem Liefermonat Februar 2020. Laut BNetzA wird zukünftig ein Zuschlag bzw. Abschlag auf den reBAP in Höhe von 50 %, mindestens jedoch 100 €/MWh, bereits dann fällig, wenn der Saldo des Netzregelzonenverbundes einen Wert von mehr als 80 % der kontrahierten Regelleistung ausweist. Die Höhe des Regelenergieabruf wird irrelevant. Die Übermittlung von Einzellastgangdaten an die ÜNB soll verbessert werden, um auf dieser Basis eine schnelle Plausibilisierung der eingereichten Forward-Fahrpläne sowie eine kurzfristige Einschätzung über Bilanzkreisunausgeglichenheiten vornehmen zu können.

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