[UPDATE] Bilanzkreisverträge gekündigt: DEG Deutsche Energie GmbH vor Insolvenz?

DEG Beitragsbild 271218

[UPDATE] Bilanzkreisverträge gekündigt: DEG Deutsche Energie GmbH vor Insolvenz?

Die DEG Deutsche Energie GmbH teilt auf ihrer Internetseite mit, dass „ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich ist“. Die Geschäftsleitung der DEG Deutsche Energie GmbH bestätigte diese Meldung auf Nachfrage. Die DEG Deutsche Energie GmbH stellt die Versorgung ihrer Kunden mit Strom und Gas nach eigenen Angaben ein.

Stromlieferung

Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH, Amprion GmbH und TransnetBW GmbH haben den Bilanzkreisvertrag mit der DEG Deutsche Energie GmbH mit Wirkung zum 21. Dezember 2018, 24:00 Uhr gekündigt.

Die 50Hertz Transmission GmbH hat den Bilanzkreis mit dem EIC 11XDEG-TRADING-1 außerordentlich zum 27. Dezember 2018, 24:00 Uhr beendet.

Damit ist es der DEG Deutsche Energie GmbH ab dem 22. Dezember 2018 bzw. ab dem 28. Dezember 2018 (50Hertz) nicht mehr möglich, Kunden in diesen Netzgebieten mit Strom zu versorgen.

Gaslieferung

Die Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL Balancing Services GmbH (GASPOOL) und NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) sind diesem Vorgehen gefolgt. Die Belieferung durch die DEG Deutsche Energie GmbH endete in diesen Marktgebieten somit zum 22. Dezember 2018, 6:00 Uhr.

Handlungsbedarf für Kunden in der Mittelspannung bzw. im Mitteldruck

Kunden, die Strom in der Mittelspannung bzw. Gas im Mitteldruck aus dem Netz beziehen, haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ersatzversorgung.

Wir empfehlen allen betroffenen Kunden, Kontakt mit ihrem Grund- bzw. Ersatzversorger in dem jeweiligen Netzgebiet aufzunehmen, um eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom bzw. Gas ab dem 22. Dezember 2018 sicherzustellen.

Der regionale Ersatzversorger kann eine Ersatzbelieferung aufgrund einer individuellen Vereinbarung anbieten. Die Konditionen und die Laufzeit dieser Vereinbarung sollten unabhängig geprüft werden.

Karte der Stromnetzbetreiber Mittelspannung 2018

Karte der Stromnetzbetreiber Mittelspannung 2018. Quelle: enet´t GmbHCC BY-SA 3.0 DE.

Handlungsbedarf für Kunden in der Niederspannung bzw. im Niederdruck

Kunden, die aus dem Netz Strom in der Niederspannung bzw. Gas im Niederdruck beziehen, werden ohne Unterbrechung in der gesetzlichen Ersatzversorgung mit Energie beliefert.

Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss notwendig. Der Netzbetreiber meldet den Kunden automatisch beim regionalen Ersatzversorger an. Die Ersatzversorgung endet, sobald der Kunde einen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen hat, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gilt keine Kündigungsfrist.

Da die allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung vergleichsweise teuer sind, empfehlen wir, möglichst bald einen neuen Energieliefervertrag zu marktgerechten Konditionen abzuschließen.

Mitteilungen über die Ersatzversorgung oder Angebote zur Energielieferung können Sie uns zur Prüfung zukommen lassen. Bei der Ausschreibung der Folgebelieferung unterstützen wir Sie gerne. Für Auskünfte stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Ergänzend haben wir die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt, den Sachverhalt juristisch aufzuarbeiten.

Sie sind betroffen und suchen Unterstützung zum Thema?

Damit wir Ihre Anfrage zuordnen und bearbeiten können, wenden Sie sich bitte mit Ihrem konkreten Anliegen per E-Mail an energie@ispex.de.

Bildquelle: DEG Deutsche Energie, Screenshot ISPEX