BMWK: Energiesicherungspaket angekündigt

Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legte am 21. Juli eine weiteres Energiesicherungspaket vor. Beweggrund ist die angespannte Gasversorgungslage. Mit dem weiteren Paket soll die Versorgungslage für den Winter und darüber hinaus verbessert werden.

Die Maßnahmen sollen nach der Sommerpause in enger Abstimmung innerhalb der Bundesregierung umgesetzt werden. Das Paket umfasst drei Säulen: Die Befüllung der Gasspeicher, Reduktion der Gasverstromung und Effizienz – und Einsparmaßnahmen.

Die Vorgaben für die Füllstände der Gasspeicher werden angehoben und für den 1. September ein Zwischenziel von 75 % eingeführt. Die Füllstandsvorgaben erhöhen sich auf 85 % bzw. 95 % für den 1. Oktober und 1. November. Das Ziel der Maßnahmen besteht darin, dass die Speicher auch bei geringeren Gasflüssen weiter befüllt werden, anstatt auszuspeichern. Eine dazu notwendige Ministerverordnung sei bereits in der Ressortabstimmung und werde bald in Kraft treten.

Zur Verringerung der Verstromung von Gas wurden bereits die Steinkohle- und Ölkraftwerke aus der Reserve geholt. Die entsprechende Verordnung ist bereits in Kraft. Bei Bedarf sollen zum 1. Oktober die Braunkohlekraftwerke hinzukommen. Die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission zur Reaktivierung der Braunkohlekraftwerksreserve wird derzeit eingeholt. Sollte sich weiterer Reduktionsbedarf bei der Gasverstromung abzeichnen, soll eine Gaseinsparverordnung bereitstehen.

Zur Sicherstellung der Brennstoffversorgung mit Steinkohle und Öl per Bahn sollen die Nutzungsbedingungen des Bahnnetzes angepasst werden, notfalls per Verordnung auf Basis des EnSiG. Als weiterer Baustein soll die Biogaserzeugung erhöht werden, indem z.B. die vorgegebene jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt wird.

Auch für Unternehmen sind Maßnahmen im Bereich der Effizienz – und Einsparmaßnahmen angedacht. Die Grundlage bildet hierzu der § 30 Energiesicherungsgesetz, Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls. Per Verordnung will die Regierung beispielsweise das Heizen bestimmter Räume untersagen.

Unternehmen, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben, sollen solche Energiesparmaßnahmen umsetzen, die sich innerhalb von zwei Jahren wirtschaftlich rechnen. Dies beträfe Unternehmen, die den Spitzenausgleich oder Carbon Leakage Hilfen in Anspruch nehmen.

Zur Beginn der Heizsaison steht voraussichtlich ein Regelenergieprodukt zur Verfügung, das angekündigte Gasauktionsmodell. Eingesparte Gasmengen können über die Lieferanten zur Stabilisierung der Netze bereitgestellt werden. Über eine Regelenergie-Plattform der THE können Anbieter ihre Angebote zur Bereitstellung von Gasmengen einstellen. Die THE kann die Angebote dann im Fall eines Gasengpasses abrufen. Die günstigsten Angebote erhalten den Zuschlag.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

 
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