BNetzA: Abschmelzung Vermiedene Netzentgelte bis 2029

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 17. Februar 2026 die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Stromnetzentgeltverordnung beschlossen. Nach der Festlegung der Großen Beschlusskammer (Az. GBK-25-02-1#1) werden die Entgelte für dezentrale Einspeisung ab dem 1. Juli 2026 reduziert und entfallen ab dem 1. Januar 2029 vollständig.

Die Abschmelzung erfolgt in mehreren Stufen: Zum 1. Juli 2026 werden die Zahlungen zunächst halbiert. In den Jahren 2027 und 2028 folgen weitere Reduktionen um jeweils 25 Prozentpunkte gegenüber dem ursprünglichen Niveau, sodass die Entgelte ab 2029 vollständig entfallen.

Die Bundesnetzagentur begründet den Schritt damit, dass zusätzliche dezentrale Einspeisung in einem zunehmend erneuerbaren Energiesystem nicht mehr zwingend zu einer Entlastung vorgelagerter Netzebenen führe. Teilweise könne sie sogar zusätzlichen Netzausbau auslösen. Zudem würden die vermiedenen Netzentgelte über die allgemeinen Netznutzungsentgelte von Letztverbrauchern finanziert und damit systemfremde Kosten verursachen.

Der Adressatenkreis der Festlegung wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erweitert. Neben Netzbetreibern richtet sich der Beschluss nun ausdrücklich auch an Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, die bislang entsprechende Entgelte beanspruchen konnten.

Gegen die Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen für betroffene Anlagenbetreiber wird mit einer Vielzahl von Rechtsmitteln gerechnet.

>> Festlegung zu vermiedenen Netzentgelten (PDF)

>> Verfahren zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028 [GBK-25-02-1#1]

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